Beschluss:            Die Gemeindevertretung beschließt:

 

a)

1.      Änderung Geltungsbereich:

Für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“ wird das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 durchgeführt.

 

2.      Der geänderte Planbereich ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

b)

     1.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“, die Begründung, Artenschutzbericht mit Anhang, CIMA-Bericht Entwicklungsperspektiven, Lärmtechnische Untersuchung Teil 1 Verkehrslärm, Lärmtechnische Untersuchung Teil 2 Gewerbelärm, Verkehrsgutachten, Bericht Fledermauserhebung und 2. Bericht Fledermauserhebung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen beschlossen bzw. gebilligt:

 

            Die Planzeichnung wird wie in der Tischvorlage gekennzeichnet, um einen Grünstreifen zum Grundstück Große Mühlenstraße 10 a ergänzt, um eine verkehrliche Erschließung über die Große Mühlenstraße auszuschließen.

 

            Der Textteil B wird wie in der Tischvorlage gekennzeichnet, um den Punkt 5.5 ergänzt.

 

2.      Der Entwurf des Planes, die Begründung, Artenschutzbericht mit Anhang, CIMA-Bericht Entwicklungsperspektiven, Lärmtechnische Untersuchung Teil 1 Verkehrslärm, Lärmtechnische Untersuchung Teil 2 Gewerbelärm, Verkehrsgutachten, Bericht Fledermauserhebung und 2. Bericht Fledermauserhebung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss, die Niederschlag in einem geänderten Beschlussvorschlag gefunden haben, der den Gemeindevertretern als Tischvorlage vorliegt. Er erläutert die Tischvorlage und verweist auf die Änderungen.

 

Gemeindevertreter Cordts betont, dass die angedachte Durchfahrt Große Mühlenstraße Ängste hervorgerufen habe. Er bittet daher die Presse, besonders darauf hinzuweisen, dass mit dem heutigen Beschluss die verkehrliche Erschließung von dort ausgeschlossen werde.

 

Gemeindevertreter Stoltenberg ist der Auffassung, dass sich das Gesicht Schönbergs durch dieses Projekt verändern werde. In vielen intensiven Beratungen sei ein gutes Ergebnis herausgekommen. Hierfür bedankt er sich insbesondere auch bei den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses, die hieran mitgearbeitet haben.

 

Der Bürgermeister erläutert kurz das weitere Verfahren und das Erfordernis des Abschlusses eines Durchführungsvertrages, der beim Satzungsbeschlussvorliegen muss.

 

Auf eine entsprechende Frage von Gemeindevertreterin Petersen erläutert der Bürgermeister, dass die Offenlegung eine Woche nach der Bekanntmachung beginne und einen Monat andauere.

 

Der Bürgermeister beantwortet weitere Fragen aus den Reihen der Gemeindevertreter. Er geht insbesondere darauf ein, dass die Frist zur Verwirklichung des Vorhabens in der Regel im Rahmen des Durchführungsvertrages mit dem Investor verhandelt werde.

 

Gemeindevertreter Stoltenberg ergänzt, dass hier wohl mit einer Verwirklichung in etwa eineinhalb bis zwei Jahren gerechnet werden könne.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0