Der Bau- und Verkehrsausschuss fasst den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage. Damit wird der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Es wird weiter beschlossen, dass der Entwurf der Planung noch dahingehend ergänzt wird, dass Flachdächer auf Nebenanlagen und ab dem 2. Obergeschoss als Gründächer auszuführen sind, wobei auf dem Turm auch eine andere Dachausführung möglich sein soll. Weiter ist zu ergänzen, dass zur Verhinderung einer Zufahrt über die Große Mühlenstraße ein Grünstreifen zum Hauptgrundstück parallel zur Großen Mühlenstraße festgesetzt wird.


Ausschussvorsitzender Stoltenberg trägt einleitend die bisherige Entwicklung des Planverfahrens vor. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung aufgestellt. Angesichts der vielen Gutachten, die einzuholen und inhaltlich zu diskutieren waren, kann hier in der Tat von einer wirklich zügigen Bearbeitung gesprochen werden.

 

Herr Kühle erläutert sodann die vorliegenden Planunterlagen ausführlich. Anhand einer Powerpoint-Präsentation erklärt er die einzelnen Festsetzungen und deren Bedeutung. Zunächst geht er dabei auf die Verkaufsflächen, die Stellplätze und die Zufahrten ein. Eine Zufahrt von der großen Mühlenstraße ist nicht vorgesehen. Um das sicherzustellen, wird noch ein Grünstreifen zum Hauptgrundstück parallel zur Großen Mühlenstraße festgesetzt. Das Grundstück an der Großen Mühlenstraße ist durch eine Knotenlinie abgegrenzt und hat damit gesonderte Festsetzungen. Weiter geht Herr Kühle auf die Baugrenzen und deren Besonderheiten durch die Mehrgeschossigkeit des Hauptgebäudes ein. Im Erdgeschoss ist ausschließlich eine gewerbliche Nutzung festgesetzt. Die beiden obersten Geschosse sind keine Vollgeschosse, sondern Staffelgeschosse, was bedeutet, dass die Grundfläche im Bezug zum darunterliegenden Geschoss jeweils um mindestens 25 % verringert ist. Die exakte Definition ergibt sich aus der Landesbauordnung. Gemäß der Baunutzungsverordnung darf grundsätzlich die Geschossfläche in Mischgebieten den Wert von 1,2 nicht überschreiten und die Grundfläche darf den Wert von 1,0  nicht überschreiten. In beiden Fällen erfolgt hier eine leichte Überschreitung der Werte, was jedoch auch zulässig ist, wenn besondere städtebauliche Gründe das erfordern. Die besonderen städtebaulichen Gründe sind in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. Weiter geht Herr Kühle auf die einzelnen textlichen Festsetzungen sowie auf die Grünanlagen ein.

 

Auf die Frage von Frau Petersen, ob im Stellplatzbereich auch Carports zulässig sind, erklärt Herr Kühle, dass diese bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei sind. Da die Stellplätze für die Wohnungen jedoch in der Tiefgarage untergebracht sind und die Stellplätze eigentlich nur für die Kunden der Gewerbebetriebe angelegt werden, ist es unwahrscheinlich, dass dort Carports errichtet werden. Ausschließen sollte man Carports und Garagen nicht, weil es durchaus möglich ist, im Rahmen der Barrierefreiheit auch mal eine Garage oder ein Carport zu errichten. Auf die Frage von Herrn Winkler, ob es sich bei den Stellplätzen um öffentliche Stellplätze handelt, weil sie ja von jedermann genutzt werden können, erklärt Herr Kühle, dass die Stellplätze nur den Gewerbebetrieben zugeordnet sind und demnach nicht öffentlich sind.

 

Herr Zurstraßen weist darauf hin, dass die Gemeinde noch einen Durchführungsvertrag mit dem Investor abschließen muss. In diesem Vertrag ist u.a. auch der zeitliche Rahmen für die Umsetzung der Planung festzulegen. Der Durchführungsvertrag muss zwar nicht zwingend mit öffentlich ausgelegt werden, aber der Ausschuss sollte sich zeitnah mit den Eckpunkten auseinandersetzen, damit Dr. Becker dann mit der juristische Umsetzung beauftragt werden kann. Ausschussvorsitzender Stoltenberg erklärt, dass sich der Ausschuss gleich Anfang des nächsten Jahres mit diesem Thema befassen wird.

 

Herr Cordts erklärt sodann noch einmal zur vorgestellten Planung, dass der Ausschluss der verkehrlichen Erschließung von der Großen Mühlenstraße für die EIS-Fraktion zwingend erforderlich ist. Aufgrund der starken Versiegelung des Grundstücks sollten auch die Flachdächer als Gründächer ausgeführt werden.

 

Nach weiterer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:      


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0