Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt eine Sitzung des Arbeitskreises Winterdienst möglichst in der zweiten Januarwoche einzuberufen, die Einladung soll vom Ordnungsamt veranlasst werden. In der Sitzung soll dann ein Vorsitzender gewählt werden, der den Arbeitskreis verantwortlich führt.


Ausschussvorsitzender Stoltenberg erläutert das Ergebnis der Sitzung des Arbeitskreises Winterdienst. Der Arbeitskreis hat alle Straßen beurteilt und Vorschläge erarbeitet, in welche Kategorien die Straßen jeweils einzustufen sind. Die Vorlage soll nun zur Diskussion gestellt werden.  

 

Bürgermeister Zurstraßen bedankt sich zunächst für die große Mühe, die sich der Arbeitskreis gemacht hat, das Thema ist insgesamt doch sehr komplex. Insbesondere differenziert die Satzung nicht zwischen Winterdienst und Sommerreinigung der Straßen und dies sollte doch noch einmal intensiv überdacht werden. Gemäß der Satzung gibt es drei verschiedene  Kategorien der Straßenreinigung. Grundstückseigentümer, die an Straßen liegen, die der Kategorie A zugeordnet sind, müssen die Gehwege, die gesondert gekennzeichneten Parkplätze sowie die Wohn- und Stichwege reinigen. Grundstückseigentümer, die an Straßen liegen, die der Kategorie B zugeordnet sind, müssen darüber hinaus auch die Straßen bis zur Mitte reinigen und Straßen der Kategorie C reinigt ausschließlich die Gemeinde. Gemäß der Satzung müssen also die Straßen der Kategorie B von den anliegenden Grundstückseigentümern im Winter schnee- und eisfrei gehalten werden. Eine solche Forderung ist jedoch völlig realiltätsfremd und gar nicht durchführbar. Die Gemeinde führt einen eingeschränkten Winterdienst aus und verlangt gleichzeitig, dass Grundstückseigentümer der Straßen aus der  Kategorie B, die Straße jeweils bis zur Mitte völlig schnee- und eisfrei halten. Das kann nicht sinnvoll sein und so sollte die Gemeinde dieses Grundproblem noch einmal auf den Prüfstein stellen. Als weiteren Punkt spricht Bürgermeister Zurstraßen an, dass die Finnenhaussiedlung als verkehrsberuhigter Bereich der Kategorie B zugeordnet ist, während die Lamp`sche Koppel, die auch verkehrsberuhigter Bereich ist, der Kategorie A zugeordnet ist. Tatsächlich fährt der Bauhof der Gemeinde jedoch auch mit dem Schneepflug durch die Finnenhaussiedlung. In dem Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Kosten des Winterdienstes. In der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren sind diese Kosten nicht enthalten. Herr Zurstraßen schlägt vor, dass heute kein Beschluss gefasst wird, sondern der Arbeitskreis noch einmal gebeten wird, die Satzung noch einmal kritisch zu prüfen und Vorschläge für eine Überarbeitung zu unterbreiten. Dabei macht es voraussichtlich auch Sinn, wenn in der Satzung zwischen Sommer- und Winterreinigung unterschieden wird.

 

Es schießt sich eine Diskussion an, in der insbesondere das Problem der Kontrolle und des Durchsetzens der Satzungsinhalte angesprochen wird. So ist Herr Wegner der Auffassung, dass die Straßenreinigung und der Winterdienst insgesamt von der Gemeinde gemacht werden sollte und die Kosten dann auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Frau Petersen erklärt, dass die Zusammensetzung des Arbeitskreises auch mit Torsten Jeß als Bauhofleiter sehr gut und konstruktiv war. Der Bauhof kann allerdings nicht alles leisten und so war es schon gut, dass einige Straßen in die Kategorie B verschoben wurden. Ausschussvorsitzender Stoltenberg erklärt, dass bei einer Überlastung des Bauhofes auch daran gedacht werden kann, die Leistung auszuschreiben.

 

Nach weiterer Aussprache über den bisherigen Zeitablauf der Überarbeitung der Satzung schlägt Bürgermeister Zurstraßen vor, dass der Arbeitskreis im Januar tagen könnte und die Ergebnisse dann zeitnah im Bau- und Verkehrsausschuss weiter beraten werden.


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0