Beschluss:

 

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2011. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 8.292,56 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Der Vorsitzende des Finanzausschusses Gemeindevertreter Herr Bleidiessel erläutert die allen Mitgliedern vorliegende Jahresrechnung und geht dabei auch auf die Beratungen des Finanzausschusses in seiner Sitzung vom 06.11.2012 ein. Dieser habe einstimmig empfohlen, dass die Gemeindevertretung die Jahresrechnung in der vorliegenden Form beschließt. Insgesamt habe eine Abschlussverbesserung in Höhe von 8.553,66 € festgestellt werden können. Eine Rücklagenentnahme musste in Höhe von ca. 88.000 € erfolgen. Außerdem erläutert er die aus der vorliegenden Jahresrechnung ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

 

Nach kurzer Beratung und Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0