Beschlussvorschlag:

 

Der GV wird empfohlen die Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg/Holstein mit folgender Ergänzung zu beschließen: die Erhebung des Serviceentgeltes ist befristet vom 15.03.-31.10.2013.


Der Bürgermeister erläutert die Sitzungsvorlage.

Er weist darauf hin, dass u. a. auch in Laboe, Dahme, Grömitz, Kellenhusen und Travemünde ein Serviceentgelt bei der Nachlösung von Strandkarten berechnet wird.

 

Frau Thomsen hält ein Serviceentgelt von 1 € befristet für 1 Jahr für zweckmäßig.

 

Herr Friese stimmt dem zu.

 

Herr Asbahr stimmt dem ebenfalls zu. Er fragt nach der Abwicklung.

 

Herr Jeske erläutert, dass die Kontrolleure wie bisher die Tickets vom Block verkaufen werden.

Auf das Serviceentgelt wird an den Strandaufgängen und an den Automaten hingewiesen.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass die eine Hälfte des eingenommenen Serviceentgelts bei der Gemeinde und die andere Hälfte bei den Strandkassierern verbleibt.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0