Sitzung: 27.11.2012 Wirtschaftsausschuss (bis 08.07.2021)
Vorlage: SCHÖN/BV/391/2012
Beschlussvorschlag:
Der GV wird
empfohlen die Satzung zur 5. Änderung der
Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in
der Gemeinde Schönberg/Holstein mit folgender Ergänzung zu beschließen:
die Erhebung des Serviceentgeltes ist befristet vom 15.03.-31.10.2013.
Der Bürgermeister
erläutert die Sitzungsvorlage.
Er weist darauf hin,
dass u. a. auch in Laboe, Dahme, Grömitz, Kellenhusen und Travemünde ein
Serviceentgelt bei der Nachlösung von Strandkarten berechnet wird.
Frau Thomsen hält
ein Serviceentgelt von 1 € befristet für 1 Jahr für zweckmäßig.
Herr Friese stimmt
dem zu.
Herr Asbahr stimmt
dem ebenfalls zu. Er fragt nach der Abwicklung.
Herr Jeske
erläutert, dass die Kontrolleure wie bisher die Tickets vom Block verkaufen
werden.
Auf das
Serviceentgelt wird an den Strandaufgängen und an den Automaten hingewiesen.
Der Bürgermeister
ergänzt, dass die eine Hälfte des eingenommenen Serviceentgelts bei der
Gemeinde und die andere Hälfte bei den Strandkassierern verbleibt.
Stimmberechtigte: 9 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |