Sitzung: 15.11.2012 Finanzausschuss
Vorlage: FIEFB/BV/038/2012
Zu erst wurden die Ausgaben (ab S. 22 ) im Einzeln durchgesprochen und die Veränderungen erläutert. Hierzu wäre bei den Schulkostenbeiträgen (S. 27 ) anzumerken, dass noch keine endgültige Abrechnung vorliegt, da nun nach einer Vollkostenabrechnung verfahren wird.
Es wurden nachfolgend einzelne HH- Ansätze erläutert:
S. 29 Zuschuss zur Fahrbücherei von 1.000,00 EUR auf 1.300,00 EUR
S. 33 Zuschüsse für Kindertagespflege von 500,00 EUR auf 1.600,00 EUR
S. 37 Kosten der Straßenentwässerung 23.000,00 EUR hier wird auf den Einzelplan 7 verwiesen.
S. 38 Stromkosten für die Straßenbeleuchtung von 1.000,00 EUR auf 1.700,00 EUR,
da nach Abrechnung durch den neuen Anbieter höhere Verbrauchszahlen
ermittelt wurden. E- On –Hanse hatte den Verbrauch nur geschätzt.
S. 40 Einzelplan 7 wurde neu eingearbeitet, da ab dem 01.01.2013 die Aufgaben der
Regenwasserbeseitigung vom Amt auf die Gemeinde rückübertragen werden.
Herr Hirsch erläuterte die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zu dem Einzelplan 7 und erklärte die Berechnung der Beitragsgebühren von zur Zeit 0,40 EUR/m³ .
S. 41 Entgelte für die Lieferung von Strom – eine endgültige Abrechnung erfolgt im Jahr
2013 , es wird ein Abschlag von mtl. 560,00 EUR gezahlt.
S. 45 Die Einnahmen der Gemeinde wurden im Einzel besprochen. Es wurde darauf
hingewiesen, dass bei einem hohen Gewerbesteueraufkommen im Folgejahr die
Schlüsselzuweisungen zurückgehen, hierzu sind dann entsprechend Rücklagen
zu bilden. Die Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurden von Herrn Hirsch
eingehend erläutert
Der Verwaltungshaushalt weist keine freien Finanzspielraum auf und ist nur durch die Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 4.200,00 EUR auszugleichen.
Ferner wurden die geplanten Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2013 angesprochen
( Straßenbeleuchtung, Baumsanierung, Spielplatz und FW- Anschaffungen ). Für diese Maßnahme ist eine Entnahme aus der allgemeine Rücklage in Höhe von 17.000,00 EUR vor zunehmen. Die allg. Rücklage weist zum Beginn des Haushaltsjahres einen Betrag in Höhe von 94.940,47 EUR auf . (s. S. 11)