Beschluss:

 

Die Gemeinde Köhn beschließt die „Durchführung einer Studie zur Förderung der Breitbandversorgung für die Gemeinden des Amtes Probstei als Grundlage weitergehender Entscheidungen einer Planung einer flächendeckenden und zukunftsfähigen Breitbandversorgung“. Dabei sollen neben Bedarfen insbesondere die technischen Anforderungen zur Erstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung hinsichtlich der Kosten und der wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeiten geprüft und dargestellt werden.

Weitergehende Entscheidungen z.B. Vorbereitung von Ausschreibungen zur Herstellung, Entscheidungen zur Gründung eines Zweckverbandes etc. erfolgen ggfs. nach Vorlage der Ergebnisse der Studie.

Der von der Gemeinde zu leistende Anteil an den Gesamtkosten darf den Betrag von höchstens 5.000,-- € nicht übersteigen.


Der Vorsitzende gibt einen zusammenfassenden Bericht über das Thema Breitbandversorgung allgemein sowie die nunmehr geplante Durchführung einer Studie ab. Anschließend übergibt er das Wort an den Amtsdirektor.

 

Dieser geht detailliert auf den Inhalt der Vorlage ein und betont die Wichtigkeit der Studie als erste Maßnahme zum Gesamtziel der Versorgung der amtsangehörigen Gemeinden mit einer Breitbandanbindung. Ferner informiert er über umfangreiche Gespräche mit den umliegenden Ämtern und Fachfirmen. Zudem stellt Herr Körber klar, dass die Gründung eines Zweckverbandes aus jetziger Sicht kein Sinn macht, da bislang keine klare Aufgabe übertragen werden könnte. Die Tatsache, dass die zu erwartenden Gesamtkosten der Studie für das Amt Probstei im Vergleich zu den anderen Ämtern höher ausfällt, ist schlicht der größeren Einwohnerzahl geschuldet. Die Gesamtkosten für die Studie, so führt er fort, würden sich auf grob geschätzte 100.000,-- € belaufen, wobei der Gemeindeanteil auf 3.000,-- bis 5.000,-- € geschätzt wird. Er setzt sich zusammen aus der Gesamtsumme der Studie abzgl. der Förderung durch das LLUR, dessen Höhe aber noch nicht feststeht. Der Restbetrag wird zu gleichen Teilen durch die teilnehmenden Gemeinden getragen. Eine Aufschlüsselung nach Einwohnern war im Gespräch, jedoch ist eine genaue Bezifferung des Nutzens der Studie für jede einzelne Gemeinde nicht möglich. Man müsse grundsätzlich die Probstei als gemeinsame Region betrachten und dieses Projekt mit einem „Wir“-Gefühl angehen. Auch Amtsgemeinden, die bereits über eine ausreichende Bandbreite verfügen (6 MBit), können von einer nachträglichen Leistungssteigerung profitieren. Ausgangspunkt sei in jeder Hinsicht immer die heute zu beratende Studie, durch die konkrete Ergebnisse gewonnen werden, die wiederum die Grundlage für alle weiteren finanziellen und bautechnischen Maßnahmen bilden.

 

Herr Wendland befürwortet das Vorhaben und die von der Amtsverwaltung geleistete Vorarbeit. Er unterstreicht die Bedeutung der Solidarität zwischen den Gemeinden zur Umsetzung dieses Projekts.

 

Der Bürgermeister ergänzt die Ausführungen des Amtsdirektors mit der Zielsetzung, das Ausschreibungsverfahren bereits Anfang 2013 anstoßen zu wollen. Daher sollte der Beschluss zur Teilnahme an der Studie noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Herr Schulz vertritt die Auffassung, die Ergebnisse der bereits von den Ämtern Lütjenburg und Selent-Schlesen beauftragten Studien abzuwarten und an die daraus gewonnenen Erkenntnisse anzuknüpfen. Zudem sei mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin damit zu rechnen, dass das Fazit der Studie auf die Verlegung von Leerrohren hinausläuft, bei der die Gemeinden als Betreiber fungieren müssen.

 

Herr Prieß schließt sich mit folgenden Kritikpunkten der Meinung von Gemeindevertreter Schulz an:

·        Der Beschlussvorschlag in der Vorlage sieht keine Wertgrenze vor.

 

·        Der angewandte Verteilungsschlüssel (Gesamtsumme abzgl. LLUR-Förderung geteilt durch Anzahl der Teilnehmergemeinden) sei bedenklich. Klar können die Großgemeinden Schönberg und Laboe nicht zusammen 50 % der Gesamtkosten tragen, jedoch gibt es andere Finanzierungmodelle, wie z.B. im Amt Lütjenburg. Dort zahlt jede Gemeinde einen festen Beitrag i.H.v. 1.500,-- € und der Restbetrag richtet sich anteilig an die Einwohnerzahl.

 

·        Die Höhe des Förderbetrags durch das LLUR sei mit der zur Verfügung stehenden Bandbreite in der betreffenden Region gekoppelt. So werden erst Fördermittel bewilligt, wenn eine Unterversorgung der gesamten Region vorliegt. Der Grenzwert zur Unterversorgung läge bei 2 MBit, die in vielen Teilen der Gemeinde aber erreicht werden. Damit sei die Förderfähigkeit des gesamten Projekts in Frage gestellt.

 

·        Nach einem mit dem zuständigen Kreisbeauftragten für den Breitbandausbau geführten Telefonat soll dieser selbst zum Abwarten der Ergebnisse der umliegenden Ämter geraten haben.

 

·        GV Prieß warnt ferner vor der derzeit in den Medien propagierte Eile zum Handeln. Selbst bei einer theoretischen Beauftragung der Studie am heutigen Tag würden noch einige Jahre vergehen, bis eine Lösung erreicht ist. Bis dahin ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Stand der Technik bereits wieder andere Möglichkeiten zur Breitbandversorgung anbietet.

 

·        Abschließend weist Herr Prieß ausdrücklich darauf hin, dass alle Telekommunikationsanbieter gewinnorientierte Unternehmen sind, die notwendige Baumaßnahmen – und sei es auch nur die Verlegung eines Glasfaserkabels durch ein vorhandenes Leerrohr – nur bei einer garantierten  Anzahl von Vertragsabschlüssen mit Privathaushalten durchführen werden. Ob diese Nachfrage in Köhn und anderen ländlichen Gemeinden besteht, sei fraglich.

 

Aus diesen Gründen spricht sich Herr Prieß für die Verschiebung des Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung aus. Zudem soll eine Vorberatung im Bauausschuss erfolgen.

 

Der Amtsdirektor entgegnet mit der Aussage, dass der Kreisbeauftragte auf einer Infoveranstaltung letzte Woche eine gegenteilige Empfehlung ausgesprochen habe.

 

Der angesprochene Hype zum Breitbandausbau sei tatsächlich übertrieben, jedoch muss irgendwann einmal der erste Schritt getan werden. Die Pülsener hatten das Glück der vor kurzem abgeschlossenen Anbindung über VDSL, aber die Köhner Bürgerinnen und Bürger würden noch in mehreren Jahren in einem digitalen Loch stecken, so prophezeit Herr Körber.

 

Zudem stellt der Amtsdirektor klar, dass der Datenübertragungswert erst eine Rolle spielt, wenn eine Mindestrate von 50 MBit gefordert werde. Daher habe man bewusst auf die Angabe eines MBit-Wertes verzichtet.

 

Die Verschiebung der Beschlussfassung sei eine Option, er gibt aber zu bedenken, dass alle anderen Gemeinden ebenfalls noch in diesem Jahr über dieses Thema abstimmen werden. Sofern genug Amtsgemeinden zugestimmt haben, wird die Studie beauftragt und im geplanten Zeitrahmen durchgeführt – ob mit oder ohne Köhn.

 

Herr Körber beendet seine Erläuterungen mit der erneuten Klarstellung, dass es in dem vorliegenden Beschlussvorschlag nur um die Durchführung einer Studie geht. Alle darauf basierenden zukünftigen Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretungen.

 

Die hitzige Debatte wird lange fortgeführt. Anschließend bittet Mitglied Matzpreiksch um eine Sitzungsunterbrechung für eine interfraktionelle Absprache.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 21:15 Uhr.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 21:22 Uhr verkündet Herr Doepner den Beschlussvorschlag um eine Deckelung bis 5.000,-- € zu ergänzen. Er lässt abstimmen.


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Beschluss ist damit abgelehnt.

 

Die Angelegenheit soll in der nächsten Bauausschusssitzung thematisiert werden.