Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über eine vorliegende Bauvoranfrage, über die in einem neuen Tagesordnungspunkt 21 „Bauangelegenheiten“ zu beraten wäre. Gegen die Änderung zur Tagesordnung erheben sich keine Einwände; sie lautet damit wie folgt:

 

[siehe oben]