Beschluss: Die Gemeinde Schönberg beschließt anliegende Satzung der Gemeinde Schönberg über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet, das im Norden vom Seesternweg, im Osten vom Allensteiner Weg, im Westen vom Verwellengrund und im Süden von der Straße An der Kuhbrücksau begrenzt ist.

 


Der Bürgermeister erläutert ausführlich die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss auch anhand einer als Tischvorlage vorliegenden Planzeichnung. Er geht insbesondere darauf ein, dass sich die Nutzungsverhältnisse und Wohnansprüche im Laufe der Jahre verändert haben. Zwischenzeitlich gebe es auch ein neues Urteil des OVG zur Veränderungssperre. Diese diene zur Absicherung der Planung, müsse aber ein Mindestmaß an Konkretisierung enthalten, insbesondere im Blick auf die Gebietstypik. Diese sei bisher durch den Bauausschuss noch nicht festgelegt worden. Man habe gleichwohl den Text einer möglichen Veränderungssperre vorsorglich als Tischvorlage vorbereitet.

 

Gemeindevertreter Stoltenberg erklärt, dass man sich hinreichend mit der Thematik beschäftigt habe. Letztendlich war es nicht Wunsch der Gemeinde gewesen, sondern sei aufgrund der Entwässerungsproblematik von außen vorgegeben, aber es sei auch eine Chance für die Zukunft. Ziel sei, auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner einzugehen aber nicht das große Plankonzept aus den Augen zu verlieren. Derzeit handele es sich schlicht um ein Wochenendhausgebiet und es werde auch überwiegend so genutzt. Daher sollte man sich auch in Zukunft in diese Richtung bewegen. Was sich im weiteren Planungsprozess ergibt, werde die Zeit zeigen. Er stellt kurz die Gemengelage dar zwischen Urlauberbedürfnissen und Einwohnerinteressen. Seiner Auffassung nach sollte man eine Veränderungssperre erlassen und bei der Bezeichnung „Wochenendhausgebiet“ verbleiben. Alles Weitere sollte sich dann aus den Beratungen im Bauausschuss unter der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ergeben.

 

Gemeindevertreter Winkler ist es wichtig zu betonen, dass die Urlauber willkommene Gäste sind. Er sieht die Ausweisung des Gebietes anders. Seiner Auffassung nach sind es deutlich mehr als 10 % der Häuser, die dort vermietet werden. Der SPD sei wichtig, die Augen nicht vor der Wirklichkeit zu verschließen. Die SPD plädiere daher für die Ausweisung als Wochenendhaus- und Ferienhausgebiet.

 

Gemeindevertreter Cordts erinnert daran, dass die EIS immer dafür eingetreten ist, keine zusätzliche Verdichtung am Strand zuzulassen. Die Entscheidung zwischen gewerblichem Wohnen und der Wochenendhausnutzung sei letztendlich auch ein Kontrollproblem. Acht belegte Fälle von Vermietung sind für ihn keine belastbaren Zahlen. Er verweist hierzu auch auf seine Ausführungen im Bauausschuss. Die Schwarzziffer sei letztendlich nicht bekannt. Wichtig sei ihm, die derzeitigen Bewohner zu beteiligen. Es gebe bereits jetzt intensiv genutzte Ferienwohnungen. Zudem verweist er auf eine entstehende Rechtsunsicherheit, wenn man ein Wochenendhausgebiet ausweist. Er stelle sich die Frage, was mit denen passiert, die jetzt offiziell vermieten. Unter Hinweis auf die vorgelegte Planzeichnung plädiert er daher für eine Mischnutzung für den roten Bereich und dafür, den blauen Bereich so stehen zu lassen. Er erklärt ausdrücklich, dass der EIS die Erhaltung der Kleinteiligkeit des Gebietes sehr wichtig ist.

 

Gemeindevertreterin Petersen erkundigt sich zu den genannten Zahlen, aus welchen Quellen man diese ermittelt habe. 

 

Der Bürgermeister erläutert, dass man diese Zahlen seines Wissens bei der Zentralen Zimmervermittlung und auch im Internet ermittelt habe. Man werde aber davon ausgehen müssen, dass auch nicht gewerbliche Vermietungen und Wohnungsüberlassungen stattfinden. Er weist darauf hin, dass es heute zunächst einmal darum gehe, sich zu entscheiden, womit man starten will. Im weiteren Verfahren müsse man dann schauen, in welche Richtung man weitergehen will, dies auch in enger Kooperation mit den Eigentümern. Sein Vorschlag sei daher für einen Teilbereich des Plangebietes die Festsetzung eines Sondergebietes SOGTW (nördlicher Bereich) sowie für den südlichen Bereich des Plangebietes ein SOWO/FH.

 

Gemeindevertreter Stoltenberg erklärt, dass es hier auch gelte, die Vorgaben aus dem F-Plan nicht einfach beiseite zu schieben. Er könne mitteilen, dass sich die Zahlen aus den Daten der Zentralen Zimmervermittlung, Angaben der privaten Vermieter und aus dem Internet ergeben haben. Hieraus habe man die acht Häuser ermittelt. Insofern sind das aus seiner Sicht belastbare Zahlen. Er weist im Übrigen darauf hin, dass es ja heute nicht um eine Festlegung sondern nur um eine Orientierung gehe.

 

Gemeindevertreter Winkler beantragt für einen Teilbereich des Plangebietes die Festsetzung eines Sondergebietes SOGTW (nördlicher Bereich) sowie für den südlichen Bereich des Plangebietes ein SOWO/FH.

 

Gemeindevertreter Kaßler verlässt den Sitzungssaal wegen Befangenheit.

 

Da der Antrag von Gemeindevertreter Winkler der weitergehende Antrag ist, lässt der Bürgermeister hierüber abstimmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss: Auf der Grundlage des genehmigten Flächennutzungsplanes, der den Geltungsbereich in ein Sondergebiet SOGTW sowie in ein Sondergebiet SOWO unterteilt, wird für einen Teilbereich des Plangebietes die Festsetzung eines Sondergebietes SOGTW (nördlicher Bereich) angestrebt sowie für den südlichen Bereich des Plangebietes ein SOWO/FH.

 

Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Der Bürgermeister lässt daraufhin über die Parameter des Maßes der baulichen Nutzung abstimmen. Der Beschlussvorschlag sehe vor, als Parameter des Maßes der baulichen Nutzung die Festsetzung der zulässigen Grundfläche für die Wochenendhäuser und Ferienhäuser auf der Grundlage der veränderten landesplanerischen Vorgaben von bis zu 75 m²  anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss: Als ein Parameter des Maßes der baulichen Nutzung wird die Festsetzung der zulässigen Grundfläche (GR) für die Wochenendhäuser und Ferienhäuser auf der Grundlage der veränderten landesplanerischen Vorgaben (neuer Landesentwicklungsplan 2010) von bis zu 75 m² angestrebt.

 

Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Schließlich lässt der Bürgermeister über den Aufstellungsbeschluss insgesamt abstimmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Gemeinde Schönberg für das Gebiet, das im Norden vom Seesternweg, im Osten vom Allensteiner Weg, im Westen vom Verwellengrund und im Süden von der Straße An der Kuhbrücksau (ungerade Hausnummern) begrenzt ist, durchzuführen.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

 

      1.            Auf der Grundlage des genehmigten Flächennutzungsplanes, der den Geltungsbereich in ein Sondergebiet SOGTW sowie in ein Sondergebiet SOWO unterteilt, wird für einen Teilbereich des Plangebietes die Festsetzung eines Sondergebietes SOGTW (nördlicher Bereich) angestrebt sowie für den südlichen Bereich des Plangebietes ein SOWO/FH.

 

      2.            Als ein Parameter des Maßes der baulichen Nutzung wird die Festsetzung der zulässigen Grundfläche (GR) für die Wochenendhäuser und Ferienhäuser auf der Grundlage der veränderten landesplanerischen Vorgaben (neuer Landesentwicklungsplan 2010) von bis zu 75 m² angestrebt.

 

      3.            Planerische Lösung der Regenwasser- und Oberflächenwasserentwässerung, die sicherstellt, dass die Grundstücke wasserrechtlich und baurechtlich eindeutig erschlossen sind.

 

      4.            Ausweisung von klaren Festsetzungen und Beurteilungskriterien für die überbaubaren Grundstücksflächen über Baugrenzen sowie für weitere Parameter des Maßes der baulichen Nutzung (z. B. Höhen, Anzahl der Vollgeschosse usw.). In diesem Zusammenhang soll zudem geprüft werden, ob eine Nachverdichtung (z. B. durch Grundstücksteilungen oder Inanspruchnahme von derzeitigen Freiraumflächen) unter den gegebenen Infrastrukturen (Verkehrsflächen, Versorgung und Entsorgung) und bestehender baulicher Dichte sinnvoll ist.

 

      5.            Ordnung und Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen in Bereichen, in denen es Handlungsbedarf gibt (Schaffung von Parkplätzen, Begrünungen, Aufenthaltsflächen usw.).

 

Für die weitere Planung sind allerdings nachfolgende Punkte explizit zu prüfen und planerisch zu untersuchen:

 

      1.            Nutzungsmischung (gewerblicher Tourismus, Wochenendhausnutzung, Ferienhausnutzung, sonstige Nutzungen des Tourismus)

 

      2.            Größenordnung der bestehenden Grundflächen der Wochenendhäuser (Grundflächen, Gebäudehöhen, Anzahl der Geschosse usw.)

 

      3.            Entwässerungskonzept

 

      4.            Verkehrliche Erschließung sowie privater und öffentlicher ruhender Verkehr

 

      5.            Freiraumgestaltung

 

Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 1

Befangen: 1

 

Anschließend lässt der Bürgermeister über die Veränderungssperre abstimmen, wobei er vorschlägt, die Präambel zu streichen, da diese nicht erforderlich sei.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1