Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt folgende Beisitzer bzw. stellv. Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss:

 

Beisitzer/in

stellv. Beisitzer/in

Klein, Antje

Wegner, Horst

Mainz, Wolfgang

Domeier, Peter

Winkler, Dieter

Buchenau, Hildegard

Asbahr, Sven

Benecke, Rosemarie

Petersen, Claudia

Rosenkranz-Petersen, Wilma

Stoltenberg, Sönke

Ehlers, Peter

Cordts, Jürgen

Friese, Wilfried

Mertineit, Wolfgang

Könneker, Marion

 


Der Bürgermeister berichtet, dass ferner 8 Beisitzer und stellv. Beisitzer gewählt werden müssen, wobei die stellv. Beisitzer als persönliche Stellvertreter agieren. Er teilt mit, dass die Parteien bereits Vorschläge eingereicht haben. Er verliest die Wahlvorschläge und regt an, en bloc abzustimmen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Geheime Wahl wird nicht beantragt. Die Abstimmung erfolgt daher offen durch Handzeichen und en bloc.


Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 

 


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der Gemeindewahlausschuss über den Wahltermin und über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheide. Er entscheide nicht über den Zeitpunkt des Systemwechsels. Diese Entscheidung sei der Gemeindevertretung vorbehalten. Allerdings gebe es in § 57 a GO eine Regelung, die zwischen dem Wahltermin und dem Amtsantritt eine Frist von einem Monat erfordert. Fraglich sei allerdings, ob diese Frist hier Anwendung findet, da es hier nicht um das Freiwerden einer Stelle, sondern um die Neueinrichtung einer Stelle gehe. Man sei hierzu im Gespräch mit der Kommunalaufsicht / dem Innenministerium.