Sitzung: 08.11.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt folgende
Beisitzer bzw. stellv. Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss:
Beisitzer/in |
stellv.
Beisitzer/in |
Klein, Antje |
Wegner, Horst |
Mainz, Wolfgang |
Domeier, Peter |
Winkler, Dieter |
Buchenau, Hildegard |
Asbahr, Sven |
Benecke, Rosemarie |
Petersen, Claudia |
Rosenkranz-Petersen, Wilma |
Stoltenberg, Sönke |
Ehlers, Peter |
Cordts, Jürgen |
Friese, Wilfried |
Mertineit, Wolfgang |
Könneker, Marion |
Der Bürgermeister berichtet, dass ferner 8 Beisitzer und stellv. Beisitzer gewählt werden müssen, wobei die stellv. Beisitzer als persönliche Stellvertreter agieren. Er teilt mit, dass die Parteien bereits Vorschläge eingereicht haben. Er verliest die Wahlvorschläge und regt an, en bloc abzustimmen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Geheime Wahl wird nicht beantragt. Die Abstimmung erfolgt daher offen durch Handzeichen und en bloc.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
15 |
||
Ja-Stimmen: 15 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Der Bürgermeister erklärt, dass der
Gemeindewahlausschuss über den Wahltermin und über die Zulassung der
Wahlvorschläge entscheide. Er entscheide nicht über den Zeitpunkt des
Systemwechsels. Diese Entscheidung sei der Gemeindevertretung vorbehalten.
Allerdings gebe es in § 57 a GO eine Regelung, die zwischen dem Wahltermin und
dem Amtsantritt eine Frist von einem Monat erfordert. Fraglich sei allerdings,
ob diese Frist hier Anwendung findet, da es hier nicht um das Freiwerden einer
Stelle, sondern um die Neueinrichtung einer Stelle gehe. Man sei hierzu im
Gespräch mit der Kommunalaufsicht / dem Innenministerium.