Der Bürgermeister erläutert die Vorlage. Er weist darauf hin, dass grundsätzlich der Bürgermeister kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses und damit Gemeindewahlleiter ist, es sei denn, er verzichtet auf diese Position. Dies sei hier der Fall. Er schlägt für diese Position den Amtsmitarbeiter Stefan Gerlach vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Geheime Wahl wird nicht gewünscht. Die Wahl erfolgt daher offen durch Handzeichen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Stefan Gerlach zum Gemeindewahlleiter und damit zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses.

 

Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0