Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht vorgetragen. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung der Veräußerung des Seniorenheims Franke zugestimmt und gleichzeitig den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgesprochen habe.