Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt die nachfolgend aufgeführten Personen in den Gemeindewahlausschuss für die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin / eines hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Laboe (Gemeindewahlleiter/in, Beisitzer/innen und persönliche Stellvertreter/innen):

 

Gemeindewahlleiter

Sönke Körber

Beisitzer/in

stellv. Beisitzer/in

Jürgen Schröder

Beke Schöneich-Beyer

Jochen Nazareth

Holger Teegen

Jörg Erdmann

Silke Aulitzki

Horst Etmanski

Annette Kleinfeld

Dieter Rauschenbach

Walter Kreft

Klaus Schnoor

Hans-Hugo Arp

Uwe Dierck

Rudi Wimber

Ute Krauß

Wolfgang Richter

 

 


Frau Bürgermeisterin Nickenig erläutert die Vorlage. Sie stellt kurz die unterschiedlichen Alternativen dar. Sollte die Gemeindevertretung sich dazu entschließen, die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf das Amt zu übertragen, wäre kraft Gesetzes der Amtsdirektor Gemeindewahlleiter und es wären mindestens sechs Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertreter vorzuschlagen, die dann durch den Amtsausschuss zu wählen wären. Sollte sich die Gemeindevertretung dazu entschließen, die Aufgabe nicht zu übertragen, sondern einen eigenen Wahlausschuss zu bilden, wäre kraft Gesetzes die Bürgermeisterin Gemeindewahlleiterin, es sei denn, sie verzichtet auf diese Position. Dies sei hier der Fall. Dies erkläre sie bereits jetzt und würde als Gemeindewahlleiter Herrn Amtsdirektor Körber vorschlagen. Die Gemeindevertretung hätte in diesem Fall dann auch noch acht Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertretende zu wählen.

 

Herr Gemeindevertreter Nazareth ist der Auffassung, dass die Bildung eines eigenen Wahlausschusses der richtige Weg für Laboe sei. Der andere Weg sei zudem mit einer Verzögerung verbunden, da die Wahl durch den Amtsausschuss erfolgen müsse. Sein Vorschlag sei daher, die acht Beisitzerinnen und Beisitzer aus jeweils zwei Vertretern der Fraktionen und zwei Personen aus der Öffentlichkeit zusammenzusetzen. Das sei seiner Auffassung nach eine demokratische Lösung für die Gemeinde Laboe.

 

Herr Gemeindevertreter Lucht erklärt, dass die CDU-Fraktion eigentlich dafür ist, die Aufgabe des Gemeindewahlausschusses auf das Amt zu übertragen. Hintergrund sei, dass auch bereits die Aufgabe des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl auf das Amt übertragen worden ist. Ein einheitliches Verfahren mache Sinn.

 

Herr Amtsdirektor Körber gibt zu bedenken, dass die administrative Arbeit ohnehin in einer Hand bei der Verwaltung liege. Insofern ändere sich bei einem eigenen Wahlausschuss in der Abwicklung eigentlich nichts. Die Zahl der Mitglieder könne differieren, müsse aber nicht. Herr Amtsdirektor Körber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeindevertretung eine politische Entscheidung treffen und sich hierbei nicht von verwaltungsökonomischen Aspekten leiten lassen sollte. Bei einer Übertragung auf das Amt sei es sicherlich richtig, dass der Umweg über den Amtsausschuss zu gehen sei. Der Amtsvorsteher sei hierüber informiert, so dass auch kurzfristig in einem solchen Fall eine Sitzung stattfinden könnte. So oder so müsse sich aber die Gemeinde Laboe über die namentliche Zusammensetzung eines solchen Wahlausschusses, egal ob auf Gemeindeebene oder auf Amtsebene, Gedanken machen.

 

Frau Gemeindevertreterin Mordhorst erklärt, dass sie sich der Stimme enthalten werde. Sie sei der Auffassung, dass die Angelegenheit insgesamt in eine falsche Richtung gehe, weil zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Einrichtung einer hauptamtlichen Bürgermeisterstelle noch das alte Recht galt. Im Zuge der Direktwahl handelt es sich um ein ganz anderes Mandat.

 

Diesen Ausführungen schließt sich Herr Gemeindevertreter Fiege an.

 

Herr Gemeindevertreter Nazareth schlägt eine Sitzungspause vor.

 

Die Bürgermeisterin unterbricht daher die Sitzung um 19.30 Uhr für eine kurze Pause. Die Sitzung wird um 19.40 Uhr fortgesetzt.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss: Die Gemeinde Laboe überträgt die Aufgabe „Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin / eines hauptamtlichen Bürgermeisters“ nicht auf das Amt Probstei.

 

Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 3

Befangen: 0

 

Für die anstehenden Wahlen wird geheime Wahl nicht beantragt. Gegen eine en bloc Abstimmung erhebt sich kein Widerspruch. Die Wahlen erfolgen daher en bloc und offen durch Handzeichen.


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 4

Befangen: 0