Der Bürgermeister verliest eine ihm vorliegende Stellungnahme der Amtsverwaltung, wonach letztlich ein Entfernen der hier in Rede stehenden Krähennester nicht in Betracht kommen kann, da die betreffenden Krähen unter Naturschutz stünden.

 

Im Zusammenhang mit der Anfrage eines Bürgers wird auch die Pflege eines Knicks thematisiert. Der Bürgermeister nimmt dies zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass das am Knick liegende Gehölz – Eingangsbereich Kreisstraße – nicht zur Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen genutzt werden darf. Das gilt auch für die „Ablagerungsstellen“ am Gödersdorfer Weg.