Sitzung: 27.08.2012 Bau- und Umweltausschuss
Der Offen- und Auslegungsbeschluss der Gemeinde zum B-Plan Nr. 11 ist gefasst und die Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Stellungnahme unseres Bauvorhabens aufgefordert worden. Aus der Vielzahl der Eingänge stammen die gravierendsten Einwände von der Kirche, dem Innenministerium und dem Kreis.
Die Ergebnisse des Schallgutachtens sind neu zu bewerten. Zu begründen ist auch die Festlegung des Sondergebietes als Mischgebiet und nicht als allgemeines Wohngebiet. Das im Nachgang aufgestockte Gebäude (Zweigeschossigkeit) wird äußerst kritisch gesehen. Hier ist Handlungsbedarf gefordert.
Wegen dieser und weiterer auch redaktionellen Änderungen des B-Plans ist eine erneute, verkürzte Auslegung des B-Plans zwingend erforderlich. Laut Gesprächsnotiz soll Anfang Oktober 2012 der korrigierte B-Plan den Fraktionen vorliegen, so dass
am 20.10.2012 der Bau- und Umweltausschuss
und am 23.10.2012 die Gemeindevertretung
zwecks Beschlussfassung tagen können.