Beschluss:

 

Das vorliegende Gutachten ist den Ausführungen von Frau Rehwinkel entsprechend zu korrigieren und den Gemeindevertretern vorzulegen. Die Obergrenzen zur Verträglichkeit sind noch festzulegen. Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis, jedoch vorbehaltlich der Zahlen der noch zu erstellenden Sortimentsliste. 


Ausschussvorsitzender Stoltenberg begrüßt Frau Rehwinkel von der CIMA. Frau Rehwinkel stellt das Gutachten über die Entwicklungsperspektiven für das von Herrn Dr. Kopplin geplante Projekt Ecke Bahnhofstraße /  kleine Mühlenstraße anhand einer Präsentation vor. Nach der ausführlichen und umfassenden Vorstellung des Gutachtens schließt sich eine Aussprache an.

 

Herr Winkler spricht zunächst die möglichen Größenordnungen der Märkte an, die für Schönberg vertretbar sind. Sollte sich ein Drogeriemarkt mit einer Fläche von 700 qm und ein Schuhmarkt mit einer Fläche von 350 qm ansiedeln, dann wäre die maximale Verkaufsfläche schon annähernd ausgeschöpft. Im Gewerbegebiet am alten Bahnhof wurden die Ansiedlung einer Apotheke und einer Drogerie ausgeschlossen, zwar hat zwischenzeitlich der Drogeriemarkt Schlecker aufgegeben, aber bei der Ansiedlung einer Apotheke müsste man davon ausgehen, dass es unter Umständen zur Schließung einer bestehenden Apotheke kommt.

 

Frau Rehwinkel erklärt, dass zwischen dem Kernbereich des zentralen Versorgungsbereichs und dem Ergänzungsbereich unterschieden wird. Nach dem Einzelhandelskonzept liegt das Vorhaben im Kernbereich. Die Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit, Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen, um die Sortimente einzuschränken. Die Ermittlung der verträglichen Flächenkontingente ist nicht additiv zu sehen, es geht dabei nur um theoretische Möglichkeiten. Die geplante Gebäudestruktur lässt durchaus einen Mix aus groß- und kleinflächigen Gewerbeansiedlungen zu.

 

Bürgermeister Zurstraßen erklärt, dass das Gutachten erstellt wurde, um daraus eine Sortimentsliste zu erstellen. Diese Sortimentsliste soll dann Teil des Bebauungsplanes werden. Es kann also noch durchaus zu Flächenbegrenzungen kommen oder z.B. auch dazu, dass die Gemeindevertreter beschließen, Lederwaren gar nicht oder nur auf 200 qm statt 400 qm zuzulassen. Das vorliegende Gutachten bildet die Basis für die Erstellung der Sortimentsliste und Herr Kühle ist nun in der Lage, einen Vorschlag für eine Sortimentsliste zu erarbeiten und den Gemeindevertretern zur Diskussion vorzulegen.

 

Herr Cordts wünscht sich eine möglichst vielfältige Nutzung der Gewerbeflächen und nicht nur zwei oder drei Geschäfte. Das vorliegende Gutachten wurde noch einmal aktualisiert, er bittet zunächst, dass die überarbeitete Fassung an die Gemeindevertreter gegeben wird.

 

In der weiteren Diskussion erklärt Herr Kühle, dass der Bebauungsplan keinen Konkurrenzschutz regeln kann. Wenn im Bebauungsplan maximale Raumgrößen festgesetzt werden sollen, dann muss das städtebaulich sehr gut begründet werden. Herr Kühle schlägt vor, dass er nun zunächst aus der überarbeiteten Fassung des Gutachtens eine Sortimentsliste als Diskussionsgrundlage für die gemeindlichen Gremien und den Vorhabenträger erstellt.    


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen:         9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0