Die Fraktionen sollen die Möglichkeit bekommen, das Thema noch einmal zu diskutieren, ein Beschluss zum Gesamtkonzept und insbesondere zur Verschiebung des Baufensters und des Grabenverlaufs im Bereich des Grundstücks „Bahnsen“ soll dann in der Sitzung der Gemeindevertretung gefasst werden.


Herr Levsen erläutert anhand eines Planentwurfs die mögliche Regenwasserbeseitigung im  Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 56. Das Kanalnetz ist im Plan dargestellt, das Regenwasser wird aus dem Gebiet in die Rethberdau eingeleitet, eine entsprechende Abstimmung mit dem Deich- und Entwässerungsverband, der für die Unterhaltung der Rethberdau zuständig ist, ist bereits erfolgt. Es stellt sich nun noch die Frage, ob die Gemeinde das System mit oder ohne Überstauung umsetzen will. Bei einer Überstauung würden bei einem Starkregenereignis die Grundstücke, die unmittelbar an der Rethberdau liegen zum Teil überflutet werden. Diese Situation gibt es bereits heute, allerdings wird es durch die bauliche Verdichtung schon zu größeren Regenwassermengen kommen und es ist auch davon auszugehen, dass die Starkregenereignisse zunehmen und damit die Gefahr besteht, dass die Grundstücke an der Rethberdau noch stärker überflutet werden.

 

Bei einem System ohne Überstauung wäre eine Verwallung entlang der Rethberdau erforderlich. Es muss dann eine Rückstauklappe eingebaut werden, wobei das Regenwasser aus dem Wochenendhausgebiet dann über eine Pumpenanlage in die Rethberdau eingeleitet werden muss. Diese Lösung wäre allerdings aufwändig und teuer.

 

Um die Entwässerung in die Rethberdau sicherzustellen, müssten auf privaten Grundstücken Leitungsrechte festgesetzt werden. Anhand der Karte zeigt Herr Levsen die Bereiche, in denen Leitungsrechte erforderlich werden.    

 

Ausschussvorsitzender Stoltenberg fragt nach alternativen Möglichkeiten der Regenwasserbeseitigung. Im Bereich des B-Planes Nr. 48 hat sich z.B. das Rigolensystem bewährt. Herr Levsen erklärt hierzu, dass die Rigolen zwar Wasser aufnehmen können, aber eine Versickerung ist hier nicht möglich, weil das Grundwasser so hoch steht. Bei einem Starkregen würde es dementsprechend zu Überflutungen kommen. Der Vorsitzende ergänzt dazu, dass allerdings für viele Fälle ein ausreichendes Verdrängungs- und Speichervolumen durch diese Rigolen als „Auffangbecken“ vorliegen würde. Rigolen als „Grabensystem“ würden natürlich der typischen Landschaft gerade in diesen Bereichen entsprechen. 

 

In der weiteren Diskussion werden die festzusetzenden Leitungsrechte angesprochen. Hierzu ist zunächst einmal die Zustimmung der Grundstückseigentümer erforderlich. Herr Zurstraßen erklärt, dass in diesem Falle die Gemeinschaft gefordert ist, an der Umsetzung der Planung mitzuwirken. Im Bebauungsplan werden die Leitungsrechte festgesetzt, aber die Umsetzung mit der Eintragung in das jeweilige Grundbuch muss dann noch folgen.

 

Herr Matthies führt aus, dass es derzeit zu starken Fremdeinleitungen kommt, was bedeutet,  dass  Regenwasser in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird. Dieses Problem sollte in dem Zusammenhang auch gelöst werden, denn zu viel Regenwasser im Schmutzwasser kann zu Problemen in der Kläranlage führen und allein die zusätzlich eingeleiteten Mengen verursachen hohe Kosten. Der Vorsitzende führt dazu aus, dass diese Sache nicht nur als lapidare Ordnungswidrigkeit anzusehen ist, weil der Gemeinschaft hier monetärer Schaden zugefügt wird und nicht nur ein Umweltschaden. Diese Sache sollte umgehend durch die Verwaltung geprüft und entsprechend geahndet werden. Hier besteht umgehender Handlungsbedarf.

 

Herr Kühle erläutert sodann anhand eines Planausschnitts den Antrag von Herrn Bahnsen, das für sein Grundstück festgesetzte Baufenster zu verschieben. Herrn Cordts ist in dem Zusammenhang aufgefallen, dass der auf dem Grundstück befindliche Graben versetzt werden soll. Eigentlich sollten aber vorhandene Gräben in ihrer Lage erhalten bleiben. Herr Levsen erklärt, dass die Verlegung des Grabens keine Auswirkungen auf das Abwasserkonzept hat. Es handelt sich auch um einen privaten Graben, so dass der Grundstückseigentümer sicherstellen muss, dass der Graben auch seine Funktion erfüllt.  Nach einer weiteren Diskussion fasst der Bau- und Verkehrsausschluss folgenden Beschluss:


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:          9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0