Beschluss:

 

Die Festsetzung „Wochenendhausgebiet“ im Bebauungsplan Nr. 56 für das Gebiet Panstede soll bestehen bleiben.


Ausschussvorsitzender Stoltenberg führt in das Thema ein. Er erklärt, dass immer neue Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 56 für den Bereich Panstede abgegeben wurden und damit bereits erhebliche zeitliche Verzögerungen eingetreten sind. Hierzu zählt auch der Wunsch einiger Bürger, statt einem Wochenendhausgebiet ein Ferienhausgebiet festzusetzen, um auch den gewerblichen Tourismus zuzulassen. Die Gemeinde hat zu diesem Thema u.a. auch eine Rechtseinschätzung von einem Juristen eingeholt. Im Ergebnis ist es zwar zulässig, ein Ferienhausgebiet oder auch eine Mischung aus Ferienhausgebiet und Wochenendhausgebiet festzusetzen, aber eine solche gemischte Festsetzung birgt auch Konfliktpotential, dass schwer in den Griff zu bekommen ist. Außerdem würde eine gemischte Festsetzung oder auch eine alleinige Ferienhausgebietsfestsetzung ganz zwingend eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Folge haben. Dies würde natürlich wieder einen erheblichen Aufwand und eine erhebliche zeitliche Verzögerung mit sich bringen. Von Seiten der Gemeinde wurde die Festsetzung des Wochenendhausgebietes bisher nicht in Frage gestellt, die Beschlüsse waren immer eindeutig. Herr Stoltenberg empfiehlt, das Gebiet weiterhin als Wochenendhausgebiet festzusetzen.

 

Die SPD-, EIS- und CDU-Fraktion schließen sich der Empfehlung des Ausschussvorsitzenden an.

 


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0