Sitzung: 08.08.2012 Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Schönberg
Vorlage: SCHÖN/BV/371/2012
Beschluss:
1.
Die Gemeinde
Schönberg wird in fünf Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der
Gemeinde Schönberg werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/371/2012
gebildet und erhalten die in der Anlage
genannten Bezeichnungen.
2.
Die Einteilung
der Wahlkreise ist gemäß § 6 Abs. 3 GKWO bekanntzumachen.
Der Gemeindewahlleiter verweist auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/371/2012 zur Einteilung der Wahlkreise und erläutert die gesetzlichen Vorgaben. Er erläutert ferner die sich daraus ergebenden Änderungen im Vergleich zur letzten Kommunalwahl innerhalb der Gemeinde Schönberg.
Im Anschluss ergeht folgender
Stimmberechtigte: |
8 |
||
Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |