Beschluss:

 

1.      Die Gemeinde Schönberg wird in fünf Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Schönberg werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/371/2012 gebildet und erhalten die in der Anlage genannten Bezeichnungen.

 

2.      Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Abs. 3 GKWO bekanntzumachen.

 

 


Der Gemeindewahlleiter verweist auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/371/2012 zur Einteilung der Wahlkreise und erläutert die gesetzlichen Vorgaben. Er erläutert ferner die sich daraus ergebenden Änderungen im Vergleich zur letzten Kommunalwahl innerhalb der Gemeinde Schönberg.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0