Herr Zeeck ist Vorsitzender von der Ostseesiedlung Panstede e.V., er bedankt sich zunächst beim Ausschuss für die sehr sachliche Abarbeitung der Einwendungen zum Bebauungsplan Nr. 56. Herr Zeeck bringt sodann noch einmal zum Ausdruck, dass der Charakter der Siedlung erhalten  bleiben soll und dementsprechend auch die Festsetzung des Wochenendhausgebietes bleiben muss. Die Festsetzung einer Ferienhaussiedlung würde aus seiner Sicht bedeuten, dass das Gebiet stärker verdichtet wird, um eine bessere gewerbliche Ausnutzung erreichen zu können, der Verein hat sich einstimmig dagegen ausgesprochen.

 

Herr Schlüter erklärt, dass er Eigentümer eines 2.800 qm großen Grundstücks im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 56 ist. Schon jetzt ist es in dem gesamten Gebiet ein permanentes Kommen und Gehen und viele Gebäude und Wohnungen werden regelmäßig vermietet. In einem Wochenendhausgebiet ist die gewerbliche Vermietung nicht zulässig und so könnte der schon vorhandene Zustand durch die Festsetzung eines Ferienhausgebietes legalisiert werden. Damit würden die Investoren auch mehr Planungssicherheit erlangen.

 

Herr Reinhard bestätigt die Ausführungen von Herrn Schlüter und ergänzt, dass der unmittelbare Bereich an der Panstede ja nur ein Teil des Bebauungsplanes darstellt. Der Bereich der Grundstücke, die der Erbengemeinschaft Bahnsen gehören sowie der Bereich am Deichweg sind bereits zu 80 % in der gewerblichen Vermietung. Vielleicht ließe sich hier ein Kompromiss durch eine gemischte Festsetzung aus Wochenendhaus- und Ferienhausgebiet erreichen.

 

Ausschussvorsitzender Stoltenberg erklärt, dass die Anregungen zunächst zur Kenntnis genommen werden. Der Ausschuss wird sich unter dem Tagesordnungspunkt 6.1 mit dieser Thematik auseinandersetzen.