Bürgermeister Dehnk führt in die Thematik ein und weist dabei auch darauf hin, dass ab August 2013 ein entsprechender Rechtsanspruch bestünde. Er erläutert, dass ein Beschluss nicht notwendig sei. Die Gemeindevertretung nimmt die seitens des Amtes erstellte Vorlage zustimmend zur Kenntnis.