Der Finanzausschussvorsitzende, Herr Gerd Rönnau, gibt allgemeine Erläuterungen zur DRK-Kindertagesstätte Probsteierhagen, bei der die meisten Kinder aus der Gemeinde Passade angemeldet sind.

 

Aufgrund der Tatsache, dass mit der Änderung des SGB VIII der Gesetzgeber für alle Kinder im Alter ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 01.08.2013 eingeführt hat, ist festzustellen, dass derzeit im Bereich des Planungsraumes Probsteierhagen, zu welchem auch die Gemeinde Passade gehört, die Versorgungsquote, welche vom Gesetzgeber mit 35 % errechnet wurde, erfüllt wird. Es ist allgemein jedoch festzustellen, dass der Betreuungsbedarf von unter dreijährigen Kindern auch im ländlichen Raum ansteigt.

Herr Rönnau berichtet, dass amtsweit eine Bedarfsplanung der benötigten Kindertagesstättenplätze vorgenommen wurde.

 

Bgm. Hagen Klindt bedankt sich bei Herrn Rönnau für die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes und lobt auch das Amt, hier insbesondere Herrn Dräbing, für das sehr ausführlich und gut ausgearbeitete Konzept zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2012.