Sitzung: 16.05.2012 Hauptausschuss
Beschluss: Gem. § 18 AO i.V.m. § 94 Abs. 3 GO wird die
vorliegende Jahresrechnung 2011 beschlossen.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 124.842,25 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO
genehmigt.
Amtsdirektor Körber erläutert die Vorlage und stellt sich den Fragen der Ausschussmitglieder.
Der Hauptausschuss fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
11 |
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Ja-Stimmen: 11 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |