Herr Amtsvorsteher Klindt führt in die Thematik ein. Die Verwaltung habe auf Grundlage des Untersuchungsergebnisses der Firma BSL ein Konzept vorgelegt. Dies sei -wie bereits angekündigt- zunächst einmal zwischen den drei Vertragspartnern vorbesprochen worden. Man habe bislang zweimal beraten und sich zwischenzeitlich auf das KGSt-Modell als einheitliche Grundlage für die künftige Berechnung der Verwaltungskostenbeiträge geeinigt.

 

Herr Amtsdirektor Körber erläutert ergänzend die bisherigen unterschiedlichen Abrechnungsmodelle. Die Abrechnung nach dem KGSt-Prinzip habe eine Durchschnittswertbildung zur Grundlage. Man habe einige Vergleichsberechnungen durchgeführt und letztendlich halte sich das Ergebnis die Waage. In einigen Fällen sei KGSt günstiger, in einigen Fällen aber durchaus auch teurer. Die Abrechnung nach KGSt sei im übrigen in der folgenden Anwendung verwaltungsökonomischer. Er verweist ferner auf die Gebührenfähigkeit.

 

Ausschussmitglied Frau Mordhorst erkundigt sich nach der Zeitschiene.

 

Herr Amtsvorsteher Klindt erläutert, dass man plane, die Angelegenheit bis Mitte September abgeschlossen zu haben, so dass dann ein Amtsausschussbeschluss erfolgen kann und die Gemeinden dies in ihren Haushalten berücksichtigen können. Er erläutert ferner, dass es derzeit zwischen den Vertragspartnern in Einzelfragen noch unterschiedliche Auffassungen gebe und es gelte daher, auch diese Einzelfragen noch einvernehmlich zu klären. Sein Vorschlag sei, dass sich auch die „alten“ Amtsgemeinden einmal zusammensetzen, um die neue Systematik zu diskutieren. Dies plane er in naher Zukunft. Dieser Vorschlag stößt auf Zustimmung.

 

Herr Bürgermeister Zurstraßen berichtet, dass es aus Schönberger Sicht noch einige Fragezeichen gebe. Einige seien schon gelöst, mit einigen befinde man sich noch im Gespräch. Er werde den Schönberger Gremienmitgliedern darüber in einer der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzungen berichten.