Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt den Antrag zu stellen, im Kreuzungsbereich „Dorfstraße – Am Dorfteich“ das Verkehrszeichen „Rechts-vor-Links“ wieder aufzustellen.

 


Herr Gleue erläutert, dass das Verkehrszeichen Nr. 102 „Rechts-vor-Links“ im Kreuzungsbereich „Dorfstraße – Am Dorfteich“ nicht wieder aufgestellt werden muss, da dieser Bereich in der „30-Zone“ liegt. Die „30-Zone“ beinhaltet die „Rechts-vor-Links“ Vorschrift. Nach Rücksprache mit Herrn Bendschneider von der Verwaltung kann nach Antragstellung das Verkehrszeichen „Rechts-vor-Links“ wieder aufgestellt werden.

 


Stimmberechtigte:

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0