Sitzung: 28.03.2012 Hauptausschuss (bis 19.04.2019)
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag zu stellen, im Kreuzungsbereich „Dorfstraße – Am Dorfteich“ das Verkehrszeichen „Rechts-vor-Links“ wieder aufzustellen.
Herr Gleue erläutert, dass das Verkehrszeichen Nr. 102 „Rechts-vor-Links“ im Kreuzungsbereich „Dorfstraße – Am Dorfteich“ nicht wieder aufgestellt werden muss, da dieser Bereich in der „30-Zone“ liegt. Die „30-Zone“ beinhaltet die „Rechts-vor-Links“ Vorschrift. Nach Rücksprache mit Herrn Bendschneider von der Verwaltung kann nach Antragstellung das Verkehrszeichen „Rechts-vor-Links“ wieder aufgestellt werden.
Stimmberechtigte: |
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Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 2 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |