Beschluss:

Auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses trifft die Gemeindevertretung folgende Feststellung:

  1. Es sind bei der Durchführung des Bürgerentscheides keine Unregelmäßigkeiten, die das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnten, festgestellt worden.

 

  1. Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Gültigkeit des am 15.01.2012 durchgeführten Bürgerentscheides.


Herr Schlapkohl berichtet aus der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses zur Überprüfung der Gültigkeit des Bürgerentscheides vom 15.08.2012. Es haben sich dabei keine Beanstandungen ergeben.

 

Es ergeht folgender