Herr Wiese erläutert, dass er bereits im Vorwege schriftliche Anfragen an das Amt gerichtet habe. Dabei ging es im wesentlichen um die finanziellen Auswirkungen der Finanzierung des auf der Tagesordnung stehenden Feuerwehrfahrzeuges sowie weiterer im Raum stehenden Investitionen für die Freiwillige Feuerwehr.

 

Amtsdirektor Körber bedankt sich zunächst für die im Vorwege gestellte schriftliche Frage, weist jedoch darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen der im übrigen noch nicht beschlossenen Investitionen lediglich hinsichtlich etwaiger Zins- und Tilgungslasten geprüft werden könne. Dies sei allerdings ein einfacher Vorgang den jeder selbst errechnen könne. Veränderungen im Haushalt können dagegen nur angenommen werden und lassen daher eine sichere Prognose, ob die zusätzliche Aufnahme von Zins- und Tilgungslasten nicht durch den Haushalt finanziert werden könnten, nicht zu. Insbesondere im Bereich der allgemeinen Steuereinnahmen der Gemeinde z. B. durch die Einkommenssteuer oder die Schlüsselzuweisungen könnten im positiven Falle dazu beitragen, dass Zins- und Tilgungslasten gleichwohl getragen werden könnten. Umgekehrt könne dies natürlich genauso der Fall sein. Eine verlässliche Aussage seitens der Amtsverwaltung könne daher nicht gemacht werden.

 

Gemeindevertreter Trinker erläutert, dass er in der letzten Sitzung seitens des Bürgermeisters „beleidigt“ worden sei. Es ging dabei um Äußerungen im Zusammenhang mit dem Kompostplatz der Gemeinde. Herr Trinker führte des weiteren aus, dass der Bürgermeister mit Schuld daran sei, dass es keine kostengünstige Abfallbeseitigung mehr gäbe.

Bürgermeister Husen entgegnet jedoch, dass er die Sache eingehend geprüft und Rücksprache mit mehreren Landwirten gehalten habe. Außerdem erläutert Herr Husen, dass das Thema „Kompostplatz“ ohnehin für die nächste Gemeindevertretersitzung beabsichtigt sei.

 

Weitere Anfragen aus der Einwohnerschaft richten sich nach der Beschaffung eines Fahrzeuges für die Feuerwehr. Hierzu wird jedoch auf den späteren Tagesordnungspunkt verwiesen. Übrige Fragen werden damit beantwortet, dass der Brandschutz eine gemeindliche Pflichtaufgabe sei.