Herr Kühle stellt den vorliegenden Entwurf vor und erläutert das als Tischvorlage verteilte Schreiben vom 29.02.2012 der BEV.  Er schlägt vor, wie aus seiner Sicht die gewünschten Änderungen und Ergänzungen umgesetzt werden könnten.

Herr Zurstraßen schlägt vor die Änderungen bezüglich der Nutzung als Ferienwohnungen rechtlich prüfen zu lassen. Es schließt sich zu den einzelnen Punkten eine Diskussion an.

 

Beschluss:

Zum Punkt 2 des o.g. Schreibens wird beschlossen, wie von Herrn Kühle vorgeschlagen, die festgesetzte Firstrichtung der nördlich am Lärmschutzwall gelegenen Häuser aufzuheben.

 

Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Beschluss:

Zum Punkt 3 des o.g. Schreibens wird zugestimmt.

 

Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Wegen der o.g. noch ausstehenden rechtlichen Prüfung kann ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss noch nicht gefasst werden.