Beschluss:       Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Schönberg/Holstein nebst Anlage zur Satzung gemäß dem vorliegenden Entwurf unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Änderungen (Anlage zur Niederschrift).

 

 

 


Der Bürgermeister erläutert ausführlich die Vorlage und verweist auf die umfänglichen Vorberatungen. Sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Wirtschaftsausschuss empfehlen der Gemeindevertretung das Gesamtwerk zu beschließen. Vorher bedarf es aber noch einer gesonderten Entscheidung darüber, welche Vorteilsstufen für die abgabepflichtigen Tätigkeiten der Versicherungsvermittlungen und der Veranstaltungsagenturen gelten soll.

 

Gemeindevertreter Stoltenberg erklärt, dass es sich insgesamt um eine sehr komplizierte Materie handelt und man habe es sich insgesamt mit der Entscheidung nicht leicht gemacht. Klar war von Anfang an, dass an der Stellschraube der Beschäftigtenzahl gedreht werden müsse. Die Meinungen gingen auseinander bei den beiden vom Bürgermeister genannten Berufsgruppen. Insbesondere bei den Versicherungsmaklern könne man geteilter Meinung sein. Man habe sich bei den örtlichen Hausverwaltungen erkundigt und erfahren, dass die Hausverwalter grundsätzlich pauschal bei einem Versicherer versichern. Insofern habe diese Berufsgruppe doch einen deutlichen Vorteil. Grundsätzlich sei anzumerken, dass man dann, wenn man anfängt an einzelnen Vorteilsstufen zu drehen, auch in andere Bereiche hineingehen müsse. Deshalb plädiert die CDU-Fraktion dafür, es bei der ursprünglichen Veranlagung der Vorteilsstufen zu belassen.

 

Gemeindevertreter Cordts erinnert daran, dass die Auswirkungen dieser Satzungsänderung seinerzeit im Vorwege so im Detail nicht absehbar waren. Fakt sei, dass es Ungleichbehandlungen gibt. Er berichtet, dass eine Abstufung um zwei Vorteilsstufen nicht gewollt sei, man sich aber annähern könnte, indem man jeweils um eine Vorteilsstufe abstuft. Gerade die gemeinsame Sitzung zeigte auch, wie schwierig die Materie ist und wie unterschiedlich die Meinungen hierzu sind. Seiner Auffassung nach sei der Fachausschuss eindeutig der Wirtschaftsausschuss. Wäre die Angelegenheit ausschließlich im zuständigen Fachausschuss beraten worden, wäre es auch nicht zu dieser schwierigen Meinungsbildung gekommen. Die EIS-Fraktion plädiert dafür, bei den beiden Berufsgruppen um jeweils eine Vorteilsstufe abzustufen. Den Rest des Satzungsentwurfes könne die EIS mittragen.

 

Gemeindevertreter Winkler erklärt, dass die SPD sich dafür ausspricht, den Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Er plädiert für eine einheitliche Linie. Man habe sich nun lange genug mit dieser Materie beschäftigt. Im übrigen weist er darauf hin, dass das unterschiedliche Meinungsbild nur darauf zurückzuführen sei, dass die SPD-Fraktion in einem Ausschuss nicht vollständig vertreten war. Er plädiert dafür, der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zu folgen.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das neue System mit alten Vorteilsstufen kombiniert war. Dies führte zu Steigerungsraten zum Teil von 1000 %. Deswegen habe man an den bisher genannten Stellschrauben gedreht. Wenn man sich ansehe, welche Veranlagungssumme herauskomme, selbst wenn man die Beschäftigtenzahl jetzt nur noch anteilig entsprechend der tatsächlichen Stellenkontingente berücksichtigt, komme es in einigen Bereichen zu weit überdurchschnittlichen Belastungen. Auch wenn man die geänderten Vorteilsstufen zugrunde legt, gebe es immer noch durchschnittlich eine Steigerung um 100 %. Entscheidend sei aus seiner Sicht, dass im Ergebnis ein vertretbares System herauskommt. Er begrüßt auch, dass die Diskussion bisher sachlich und ohne Polemik geführt worden ist. Es gab aus seiner Sicht mehr Einigkeit als Gegensätzlichkeiten.

 

Dies wird von Gemeindevertreter Stoltenberg im Grundsatz bestätigt. Gleichwohl ist er der Auffassung, dass eine Steigerung um 100 % sich zwar gewaltig anhöre, letztendlich aber bei einem Beispiel von früher 60 € zu heute 120 € deutlich werde, dass es sich lediglich um eine Steigerung um 60 € handelt. Man müsse dieses immer auch in Relation zu absoluten Zahlen sehen. Er beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Der Bürgermeister unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause.

 

Die Sitzung wird nach fünf Minuten fortgesetzt.

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung erklärt Gemeindevertreter Stoltenberg, dass die CDU-Fraktion dem Vorschlag der EIS folgen könne, bei den beiden Berufsgruppen, die zur Entscheidung stehen, jeweils eine Stufe herabzustufen. Aber dadurch, dass die CDU-Fraktion in dem Gesamtsystem noch einige Ungereimtheiten sehe, werde man sich bei der Abstimmung über die Satzung insgesamt enthalten.

 

Der Bürgermeister stellt daher zunächst die Einstufungen der beiden genannten Berufsgruppen in die Vorteilsstufen zur Abstimmung.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:       Die Gemeindevertretung beschließt, die Versicherungsagenturen von der Vorteilsstufe 3 in die Stufe 2 und die Veranstaltungsagenturen von der Vorteilsstufe 4 in die Vorteilsstufe 3 einzustufen.

 

Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Im Anschluss daran stellt er die Gesamtsatzungsentwurf mit den beschlossenen Änderungen zur Abstimmung.

 

Die Gemeindevertretung fasst daraufhin folgenden

 


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 5

Befangen: 0