Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 3 für das Gebiet „nördlich und südlich der Schönberger Straße Nr. 1-2“ und die Begründung werden nach den einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von 3 Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die von der Änderung oder Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.

 


Frau Gehrmann-Arp und Frau Krieger erklären sich für diesen TOP als befangen und verlassen den Sitzungsraum.

 

Herr Kühle erläutert anhand einer Präsentation die Planunterlagen.

Nach einer Beratung sind in der Begründung auf den Seiten 10, 13 und 15 noch redaktionelle Änderungen vorzunehmen und im GIRL-Gutachten sind auf der Seite 5 unter Nr. 8 Zahlen im Ergebnis falsch zusammengefasst. Es handelt sich um die Ergebnisse der Anzahl von Mastschweinen (Fußnote 3). Dies soll mit der Landwirtschaftskammer geklärt werden.

 

Auf die verkürzte Auslegungsfrist wird hingewiesen.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Nach Beschlussfassung betreten Frau Gehrmann-Arp und Frau Krieger wieder den Sitzungsraum.