Beschluss:

 

Der HA empfiehlt den Beschluss einer Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Lutterbek mit vorstehender Ergänzung .


Der HA schlägt die Neufassung des § 5 (5) wie folgt vor:

 

Von der Sondernutzung sind befreit:

 

- Sondernutzungen nach § 4 Abs. 2 dieser Satzung,

- Verbände , Vereine und Organisationen , die als gemeinnützig anerkannt sind, sofern die

   Stellschilder nicht auf gewerbliche Veranstaltungen hinweisen,

-örtliche Organisationen für Öffentlichkeits- und Vereinsarbeit.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0