Sitzung: 09.11.2011 Hauptausschuss (bis 19.04.2019)
Beschluss:
Der HA empfiehlt den Beschluss einer Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Lutterbek mit vorstehender Ergänzung .
Der HA schlägt die Neufassung des § 5 (5) wie folgt vor:
Von der Sondernutzung sind befreit:
- Sondernutzungen nach § 4 Abs. 2 dieser Satzung,
- Verbände , Vereine und Organisationen , die als gemeinnützig anerkannt sind, sofern die
Stellschilder nicht auf gewerbliche Veranstaltungen hinweisen,
-örtliche Organisationen für
Öffentlichkeits- und Vereinsarbeit.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |