Aus den Reihen der Einwohner wird die Frage gestellt, ob es zwingend erforderlich ist, dass für jede Wohneinheiten ein Stellplatz vorzuhalten ist. Der Protokollführer beantwortet die Frage dahingehend, dass es eine generelle gesetzliche Festlegung in diesem Punkt nicht gäbe. Im Regelfall wird die Gemeinde im Rahmen der Festsetzungen des B-Plans eine bestimmte Vorhaltefläche für Stellplätze vorschreiben. Dies bedeutet jedoch dann nicht auch, dass der Grundstückseigentümer die von ihm vorzuhaltende Stellplatzfläche auch tatsächlich zum Parken benutzt. Sofern auf öffentlichen Straßen keine Beschränkungen für den ruhenden Verkehr angeordnet sind, können diese auch zum Parken genutzt werden.

 

Es wird die Anregung gemacht, den Gedenkstein zur 725-Jahr-Feier umzusetzen. Der Landesbetrieb Straßenbau hatte den Standort moniert. Der Vorsitzende erläutert, dass der Stein entweder umzusetzen sei oder aber zur Vermeidung von Sichthindernissen eine Ausweisung als Einbahnstraße erwogen werde.

 

Ein ebenfalls anwesender Schönberger Bürger berichtet über seine positiven Erfahrungen beim Einsatz von Technologien zur Gewinnung von Energien aus regenerativen Quellen.

 

Aus der Einwohnerschaft wird ein mangelnder Diskussionsprozess im Hinblick auf den Beratungsgegenstand zu TOP 8 sowie eine Übersubventionierung der Windenergie bemängelt. Zudem wird die Frage gestellt, warum man sich denn nun überhaupt mit dem Thema befassen müsse. Der Vorsitzende erläutert, dass Grund für die Befassung  mit dem Thema „Windenergie“ die Fortschreibung des Regionalplanes III sei. Im Rahmen dieses Raumordnungsverfahrens sollen Eignungsflächen für die Windenergie ausgewiesen werden.

 

Es schließen sich sodann Plädoyers verschiedener Einwohner an, die entweder für oder gegen die Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergie gerichtet sind.