Der Vorsitzende stellt anhand einer Flurkarte den Entwurf des Landes Schleswig Holstein vor, auf der die gewählten Flächen zur Regionalplanung von Windkraftanlagen dargestellt sind und berichtet weiter:

 

-          Eine der gemeldeten Flächen liegt in Nähe der Fahrender Nachbargemeinde (Nahe Fahrender Mühle), die Bürger der Gemeinde Fahren stehen den zu planenden Windkraftanlagen dort eher positiv gegenüber. Die andere Fläche liegt in der Nähe der Gemeinde Fargau-Pratjau.

-          Bezügl. der o.a. geplanten Windkraftanlagen, zu der Gemeinde Fahren, kann die Gemeinde Stoltenberg eine Stellungnahme, bis zum 015.11.2011, an das Land abgeben. Diese Stellungnahme wird anschließend von einem Landeskabinett bewertet und daraufhin ein Beschluss gefasst.

-          Die o.a. Fläche entspricht einer Größe von 44 ha und der Größe der Windkraftanlagen kann bis zu 200m ausfallen, je nach Beschlusslage des Fahrender Gemeindevertretung im Rahmen der F- und B-Planung.

 

Folgender Beschluss wird über die vorgefasste Stellungnahme getroffen:

 

1.)    Die  vorgesehene Flächen ( 145) , Gemeinde Fahren  sowie Fargau-Pratjau (144) nehmen wir zur Kenntnis .

è    7 Ja,  0 Nein, 0 Enthaltung

 

Des weiteren erläutert der Vorsitzende, dass erneut eine weitere, schon mal geplante, Fläche von Gneomar von Natzmer (Gast) an das Land angezeigt werden soll. Daraufhin übergibt der Vorsitzende dem Gast das Wort. Herr von Natzmer schildert sein Vorhaben:

 

-          Eignungsflaeche_Ottenhof_klein.jpgDie  einzureichende Fläche soll zu der bereits eingereichten Fläche von 2009 von der Größe her und der einzuhaltenden Abständen unverändert bleiben (vgl. unten und Anhang)

 

-          Hr. von Natzmer möchte dieses gerne auf einer breiten Basis mit den dazu kritisch gegenüber stehenden Bürgern diskutieren und weist darauf hin, dass er das Gespräch suche , macht aber auch deutlich, dass er diese einreichen wird..

-          Im folgenden schließt sich eine Aussprache auch unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger an.

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-          Der Vorsitzende fasst die gestellte Situation zusammen :

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-        Das Bürgerbegehren, dem 2009 die Gemeindevertretung stattgegeben hat, hat eine Bindung von 2 Jahren. Eine Neubefassung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

-         

-        Da die Frist über die Einreichung von zusätzlichen Flächen beim Land bereits zum 15.11.2011 abgelaufen ist, kann in dieser kurzen Zeit kein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

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-        Es ist lediglich eine Stellungnahme der Gemeinde Stoltenberg möglich, über die der Gemeinderat abstimmen muss. Der Vorsitzende stellt vorgefasste Stellungnahmen den Bau- u. Umweltausschussmitgliedern vor, über die im Einzelnen abgestimmt wird.

 

 

2.)    Für eine evtl. Ihnen direkt gemeldete Fläche auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Stoltenberg ( Richtung Ottenhof ) möchten wir darauf hinweisen, dass diese Flächen bereits im Jahre 2009 im Planungsprozess der Gemeinde erörtert wurden. Ein Bürgerbegehren gegen die Ausweisung erbrachte 165 Unterschriften  von 265 Wahlberechtigten  und diesem Bürgerbegehren wurde am 20.8.2009 durch die Gemeindevertretung stattgegeben. Die Flächen wurden nicht dem Kreis gemeldet.

è    7 Ja , 0 Nein, 0 Enthaltung

 

 

b) Für die die Gemeindevertretung ist die Akzeptanz in der Bevölkerung ein wichtiges Gut. Aufgrund der kürze der Zeit kann eine neue Bewertung oder Veränderung der Einwohnerschaft für diese oder weitere Flächen nicht ermittelt werden.

è    7 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

 

c) Die Ausweisung zum jetzigen Zeitpunkt wird nicht zugestimmt.

è    2 Ja, 1 Nein, 4 Enthaltungen

 

d) Aus heutiger Sicht wird die Ausweisung dieser Flächen durch die Gemeindevertretung unterstützt.

è    1 Ja, 2 Nein, 4 Enthaltungen