Beschluss:

 

Die Entscheidung über die Freigabe der im Haushaltsjahr 2012 unter der HHSt. 5810.96010 veranschlagten Mittel über 20.000 € wird vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, in einer Verwaltungsvorlage darzulegen, ob die Erbringung von Sachleistungen als Eigenleistung der Gemeinde zuschussunschädlich ist und ob trotz eines bestehenden Sperrvermerks der Antrag für die Fördermittel ohne Auswirkung eingereicht werden kann.


Der Vorsitzende äußert die Ansicht, dass ein Beschluss über die Aufhebung des Sperrvermerks nach seiner Auffassung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu früh sei.

 

Gemeindevertreterin Petersen wirft die Frage auf, ob zuschussunschädlich der gemeindliche Anteil an der Finanzierung des Projektes auch durch Aufarbeitung und Verwendung von vorhandenen Einrichtungen erbracht werden könne. Immerhin existieren noch diverse gebrauchs- und funktionstüchtige Spielgeräte und diese haben bei der Erstellung viel Geld gekostet. Das darf man nicht einfach „entsorgen“. Es wäre doch sinnvoll, die vorhandenen Geräte in das neue Konzept mit einzubauen - insbesondere weil das fertige Konzept „noch nicht steht“.

 

Gemeindevertreter Winkler äußert die Ansicht, dass sehr wohl am heutigen Tag eine Aufhebung des Sperrvermerkes erfolgen könne. Er sieht die Durchführung des Projektes ansonsten als gefährdet an, da schließlich an einer Vernetzung verschiedener Skateanlagen im näheren Umkreis gearbeitet werde.

 

Aus der SPD-Fraktion kam der Wunsch bei der Ortsbegehung die Skateanlage und den Zustand der Spielgeräte gezielt noch einmal anzusehen.

 

Auf Antrag des Vorsitzenden ergeht folgender


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0