Beschluss:

 

Als Standort für das Kunstobjekt im Rahmen der Aktion „Pro Kunst“ für Schönberg wird der vom Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Schönberg e.V. vorgeschlagene Ort in der Bahnhofstraße an der Ecke zur Großen Mühlenstraße bestimmt.


Nach Einleitung in die Thematik durch den Vorsitzenden ergeht folgender


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0