Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung zur Teilung (gem. anliegendem Aufteilungsplan) des Bebauungsplanes Nr. 54 in zwei Teilbereiche Nr. 54A und Nr. 54B (Schönberger Strand) um die in der Vorlage SCHÖN/BV/293/2011 beschriebenen Planungsziele zu verfolgen.

 

Die Bebauungspläne Nr. 54 A und Nr. 54 B werden wie folgt begrenzt:

 

TEILBEREICH 54 A:

FÜR DEN BEREICH DER GRUNDSTÜCKE ZWISCHEN DEM VERLAUF DES "WIESENWEGES" / " KIEFERNWEGES" IM SÜDEN,

DER STRAßE "AM GOLFPLATZ" IM OSTEN, DER PROMENADE IM NORDEN UND DEM "PAPPELWEG" IM WESTEN

 

TEILBEREICH 54 B:

FÜR DEN BEREICH DER GRUNDSTÜCKE ZWISCHEN DEM "KORSHAGENER REDDER" (K 50) IM SÜDEN, DER STRAßE "AM GOLFPLATZ" IM OSTEN,

DEM VERLAUF DES "WIESENWEGES"/ "KIEFERNWEGES" IM NORDEN UND DEM "WIESENWEG" IM WESTEN

 

Die Aufstellung ist öffentlich bekannt zu machen.


Herr Zurstraßen erläutert kurz die Gründe für die Notwendigkeit eines Teilungsbeschlusses und verweist gleichzeitig auf die Tischvorlage. Gleichzeitig bittet er in der Vorlage im 5. Absatz, erster Satz die Worte „Maß der baulichen Nutzung“ durch „Art und Maß der baulichen Nutzung“ zu ersetzen und im Beschlusstext auf die Verfolgung der beschriebenen Planungsziele hinzuweisen.

 

Herr Cordts erkundigt sich nach einer Grünfläche, die seiner Erinnerung zufolge im alten B-Plan beinhaltet war und nunmehr ausgegrenzt wurde.

 

Herr Zurstraßen stellt klar, dass ein Teilungsbeschluss wie ein Aufstellungsbeschluss zu bewerten ist. Man stehe dabei planungsrechtlich am Anfang und Änderungen bzw. Anpassungen seien möglich.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Thema liegen nicht vor. Der Vorsitzende lässt abstimmen.


Stimmberechtigte: 16

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0