Von verschiedenen Einwohnern werden folgende Fragen zum Bebauungsplan Nr. 39 gestellt, die durch Herrn Kühle beantwortet werden.

 

Frage: Nachfrage zur mittleren Gebäudehöhe, die in einer BAU-Sitzung am 28.09.09 beschlossen worden sein soll. Wieweit können sich die Bürger auf die Beschlüsse verlassen?

Antwort: Die Gemeinde kann jederzeit Grundsatzbeschlüsse ändern. Die Höhen wurden ja im bisherigen Verfahren verringert.

 

Frage: Will die Gemeinde eine Tunnelsituation im Steinkampberg mit Schallerhöhung?

Antwort: Die Höhenangaben von ca. 15m werden bezweifelt. Die Gebäude werden nicht so hoch.

 

Frage: Es wurden bereits Schreiben eingereicht, die noch nicht beantwortet wurden.

Antwort: Die Schreiben werden im Verfahren zur Offenlegung behandelt.

 

Frage: Inwieweit hat die Gemeinde über das „Stollensystem“ in unmittelbarer Nachbarschaft informiert?

Antwort: Die Stollen sind bekannt. Ein Sicherheitsverfahren kommt erst bei Bauausführung zum tragen.

 

Frage: Ist der Gemeinde bekannt, dass sich in dem Geltungsbereich ein Kulturdenkmal befindet?

Antwort: Von der frühzeitigen Behördenbeteiligung gab es keine Hinweise. Eine mögliche Eintragung wird im TÖB-Verfahren geklärt.

 

Frage: Ist dem Ausschuss egal, dass alle Anwohner der anliegenden Straßen gegen den B-Plan sind? Warum geht die Gemeinde nicht auf Wünsche der Anwohner ein?

Antwort: Die Gemeinde geht durchaus auf die Wünsche ein.