Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung fasst den Abwägungsbeschluss über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den vorliegenden  bzw. in der Sitzung ergänzend vorgelegten Abwägungsvorschlägen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 aufgrund der vorangegangenen Abwägung in der vorliegenden Fassung als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 ist durch Bekanntmachung rechtskräftig zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Mit Einstieg in den Tagesordnungspunkt 5 verlassen aus Befangenheit die Gemeindevertreter Wilfried Friese, Uwe Manstein und Sönke Stoltenberg den Sitzungssaal.

 

Der Bürgermeister erinnert an die ausführlichen Beratungen im Bauausschuss und fragt die übrigen Mitglieder, ob noch weiterer Diskussionsbedarf besteht. 

 

Dies wird allgemein verneint. Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag über den sodann abgestimmt wird. 


Stimmberechtigte: 13

 

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Die drei befangenen Gemeindevertreter werden in den Sitzungssaal zurück gebeten und nehmen ihre Plätze ein.

 

Herr Krause meldet sich zu Wort und möchte zum Bebauungsplan 41 etwas sagen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der TOP abgeschlossen ist und schlägt vor, den TOP „Einwohnerfragestunde“ zum Ende des öffentlichen Teils der Sitzung noch einmal aufzurufen, damit Herr Krause seine Belange vortragen kann.

 

Herr Krause ist mit der Verfahrensweise einverstanden. Die Gemeindevertretung ebenfalls.