Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage der dargestellten finanziellen Auswirkungen kurzfristig eine Stelle des Bundenfreiwilligendienstes im Kinder- und Jugendhaus zu besetzen. Der Wohnkostenzuschuss wird nicht gezahlt, wenn die /der Dienstleistende im Haushalt der Eltern wohnt oder Wohngeldanspruch hat.


Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die anfallenden Kosten zur Schaffung einer Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

 

Die Mehrkosten resultieren hauptsächlich aus der Sozialversicherungspflicht sowie den Unterkunftskosten, die – im Gegensatz zum bisherigen Zivildienst ­– nunmehr von der Kommune zu tragen sind, so der Bürgermeister. Eine detaillierte Kostenaufstellung ist der Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Der Bürgermeister verweist auf die Empfehlungen des Sozialausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses an die Gemeindevertretung, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

 

Er lässt darüber abstimmen.


Stimmberechtigte: 16

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Nunmehr ruft der Bürgermeister erneut den Tagesordnungspunkt 1 „Einwohnerfragestunde“ auf und erteilt Herrn Krause das Wort.

 

Herr Krause betrachtet die Beschlussfassung über das umfangreiche Bauvorhaben in der Großen Mühlenstraße mit Skepsis. Durch den zu erwartenden Durchgangsverkehr sei mit enormer Lärmbelästigung zu rechnen. Beim Erwerb seines Grundstücks in der Großen Mühlenstraße 27 habe er damals großen Wert auf die ruhige Lage gelegt. Zudem befürchtet er, dass sein geplantes Vorhaben zur Installation einer Solaranlage auf dem Dach durch den auftretenden Schattenwurf nicht mehr weiter verfolgen zu können.

 

Ehefrau Krause hegt in der geplanten dreigeschössigen Bebauung in unmittelbarer Straßennähe optische Bedenken für das gesamte Ortsbild.

 

Herr Zurstraßen weist auf die stattgefundenen ausführlichen Vorberatungen im Bauausschuss hin, die u.a. auch die auftretende Beschattung zum Inhalt hatten. Diese wurden vom Planungsbüro mittels modernster 3D-Modellierung als vergleichbar mit den bereits jetzt vorhandenen Bebauungsmöglichkeiten eingestuft. Es existiert seit langem ein rechtskräftiger B-Plan, der eine ähnliche mehrgeschossige Bebauung zulässt.

 

Frau Krause erkundigt sich über die Anzahl der neu entstehenden Wohnungen und Parkplätze.

 

Es handelt sich um ca. 33 Wohneinheiten mit ca. 60 Stellplätzen antwortet der Bürgermeister.

 

Weitere Anfragen aus der Einwohnerschaft werden nicht vorgetragen.