Beschluss:

 

Um einen effizienten Einsatz von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei zu gewährleisten, der für Schönberg als Unterzentrum und größtem Tourismusort im Kreis Plön besonders wichtig ist, stimmt die Gemeinde der Errichtung eines TETRA-Sendemastes im Bereich der Salzwiesen zu.

 

Sie stellt für diesen Zweck ein ca. 550 bis 570 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt liegendes gemeindeeigenes Grundstück unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:

 

1.      Die Installierung weiterer Funkanlagen auf dem Sendemast ist nur mit Zustimmung der Gemeinde Schönberg zulässig.

 

2.      Das Land muss sich verpflichten, in diesem Fall die zur Immissionsabschätzung erforderlichen Daten der Gemeinde kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Das zuständige Landesamt für Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat sich in einem „letter of intent“ bereiterklärt, der Bundesnetzagentur die Einrichtung von ständigen Messpunkten in Schönberg vorzuschlagen. Sollte dem Vorschlag nicht oder nicht in ausreichendem Umfang gefolgt werden, wird die Gemeinde jährliche Messungen durchführen lassen und die Ergebnisse veröffentlichen.

 

Die Gemeinde wird darüber hinaus von einem unabhängigen Fachbüro Leitlinien erarbeiten lassen, die als Orientierung und Kompass für die Errichtung weiterer neuer Funksendeanlagen herangezogen werden können.


Der Vorsitzende führt unter Hinweis auf die Vorlage und das Vorbringen in der Einwohnerversammlung in die Thematik ein und stellt heraus, dass

 

-           eine Gesundheitsgefährdung durch die Wissenschaft und die zuständigen Behörden ausgeschlossen wird.

 

-           die Bürgerwelle eine wissenschaftlich nicht gesicherte Meinung vertritt.

 

-           die gesetzlichen Mindestabstände von rund 9 Metern bei einem tatsächlichen Abstand von mehr als 500 Metern weit überschritten werden, während die Empfehlungen von durchaus kritischen wissenschaftlichen Instituten einen Abstand von 130 Metern empfehlen.

 

In der Abwägung zwischen der Abwehr von realen Gefahren (Tätigkeit der Sicherheitsbehörden) und den Befürchtungen vor wissenschaftlich nicht belegbaren Gesundheitsschäden komme er zu dem Ergebnis, sich für die Abwehr realer Gefahren zu entscheiden und die Aufstellung des Sendemastes zu ermöglichen.

 

GV Winkler merkt an, dass kein wissenschaftlicher Beweis für Gesundheitsgefahren besteht. Dagegen besteht das reale Bedürfnis nach Versorgung mit Funkdienstleistungen für die Sicherheitsbehörden, die für ihn ebenfalls im Vordergrund stehen. „Funklöcher“ sind nicht akzeptabel, wenn es um die Abwendung von Gefahren für Leib und Leben geht. Die Inanspruchnahme eines gemeindlichen Grundstückes zur Aufstellung des Sendemastes sichert der Gemeinde darüber hinaus eine Einflussnahme zu, die sie auf fremden Grundstücken niemals hätte ausüben können.

 

GV Stoltenberg erklärt, dass die Bürgerwelle jeden wissenschaftlichen Beweis für die Behauptung schuldig geblieben sei, von Sendemasten gingen erhebliche Gefahren aus. Zudem seien von ihr niemals ernsthafte Alternativen genannt worden, obwohl die Gemeinde ihr mehrfach die Möglichkeit geboten hatte, sich sachorientiert mit dem Thema zu befassen. In der Abwägung stehe daher auch für ihn die Abwehr  von Gefahren im Vordergrund. Eine totale Verhinderung derartiger Technologien sei für die Gemeinde schlicht nicht möglich. Daher sei eine Optimierung anzustreben. Dies sei der Gemeinde gelungen.

 

Für GV Meckel sind ebenfalls technisch-wissenschaftliche Fakten entscheidend. Die Bürgerwelle hat die mit der Thematik befassten Behörden und Institutionen überwiegend als bestechliche Organisationen verleumdet, was aus seiner Sicht die Diskussion erheblich erschwert hat. Die EIS-Fraktion begrüßt daher ausdrücklich den Lösungsansatz des Vorsitzenden, da auch sie in der Abwägung zu dem Ergebnis kommt, dass die optimale Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen für die Sicherheitsbehörden oberste Priorität habe.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0