Fragen zu TOP 3

 

Unter Hinweis auf die Beratungen zum TOP 3 gibt ein anwesender Einwohner bekannt, dass die auf dem Hof Klindt in Passade aufstehende Windkraftanlage, die vor 20 Jahren hergestellt wurde, bereits eine Leistung von 895.000 kwh erbracht habe.

 

Fragen zu TOP 4

 

a)      Plädoyer

 

In der Form eines Plädoyers wird die Gemeindevertretung durch einen Einwohner gebeten, sich folgende Fragen zu stellen und deren Beantwortung in die Abwägungsentscheidungen zum TOP 4 einfließen zu lassen:

 

-          Ist die Ursprünglichkeit des Naturschutzgebietes im Bereich der Salzwiesen mit einem Sendemast noch gegeben?

 

-          Ist es nicht offensichtlich, dass durch die Aufstellung des Sendemastes mehr Elektrosmog erzeugt wird?

 

-          Hat die Gemeinde sich ausreichend Gedanken um die negativen Folgen einer Exposition mit Elektrosmog gemacht?

 

-          Wurde bedacht, dass sich die Bevölkerung der Schweiz grundsätzlich gegen die Aufstellung von Sendemasten für den Digitalfunk ausgesprochen hat ?

 

-          Ist schon einmal darüber nachgedacht worden, die Gemeinde Schönberg als elektrosmogfreie Zone zu vermarkten und so einen Standortvorteil zu generieren?

 

b)      Haftung bei Gesundheitsschäden

 

Ein weiterer Einwohner wirft die Frage auf, ob mögliche gesundheitliche Schädigungen ermittelt wurden und wer bei eventuellen Gesundheitsschäden haftet.

 

Der Vorsitzende beantwortet die Frage dahingehend, dass sowohl die zuständigen Behörden als auch unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen eine Gesundheitsgefährdung ausschließen. Er weist darauf hin, dass im Vorfeld der heutigen Sitzung die Bandbreite aller Meinungen auf Kosten der Gemeinde abgefragt und auch eingehend diskutiert wurde.

 

Sofern ein beweisbarer Gesundheitsschaden vorliegen sollte, würde die entsprechende Haftung den Betreiber der Anlage, also das Land Schleswig-Holstein, treffen.

 

c)      Alternativer Standort

 

Ein weiterer Einwohner wirft die Frage auf, ob noch alternative Standorte für den Sendemast erwogen wurden.

 

Der Vorsitzende verneint diese Frage, da auch das LLUR den Standort als optimal beurteilt, da er mehr als 500 Meter von der nächsten Wohnsiedlung entfernt ist.

 

d)      Mindestabstand

 

Es wird die Frage gestellt, warum in der Nähe von Schulen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen gleichartige Sendemasten nicht errichtet werden dürfen.

 

Der Vorsitzende antwortet dazu, dass nach Maßgabe der 26. BImSchV nur sehr geringe Mindestabstände definiert seien. Da unabhängige wissenschaftliche Institute jedoch Abstände von rund 130 Metern zu derartigen Einrichtungen empfehlen, werden diese aus Gründen der Vorsorge in der Regel auch eingehalten.