Herr Kreft erkundigt sich, warum das Teilstück der Reventloustraße zwischen Strandstraße und Friedrichstraße nicht wie besprochen von der Einbahnstraßenregelung ausgenommen wurde.

Frau Nickenig erklärt, dass es dazu eine Besprechung mit der Polizei gegeben hat, die eindringlich von dieser Verkehrsregelung abgeraten hat, da diese eine Gefährdung des Verkehrs insbesondere der Fußgänger befürchtet.

Herr Kreft erinnert an die Aufstellung eines Aschenbechers im Eingangsbereich des Rathauses.