Die Bankette (Absatz Straßenrand) der Straße, gegenüber der Grubben hat zum Teil einen Höhenunterschied von ca. 6 cm und muss nun an diesen Stellen ausgeglichen werden.

 

Beschluss: Die Beauftragung für den Höhenausgleich erfolgt schnellstmöglich an Klaus Röper und August Fahrenkrog.

 

è    Beschluss einstimmig