Der Bau- und Verkehrsausschuss fasst den Beschluss gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage mit den Punkten 1 bis 4 und beschließt damit die Empfehlung an die Gemeindevertretung, die Abwägung der im Planverfahren eingegangenen Anregungen und den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 57 zu fassen. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des Abschlusses über den städtebaulichen Vertrag einschließlich des Gestaltungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 57. Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages muss vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan erfolgen.  

 


Ausschussvorsitzender Stoltenberg erklärt, dass der städtebauliche Vertrag zu diesem Bebauungsplan noch einer Feinabstimmung bedarf. Es bestehen hier noch einige offene Punkte, die auch mit dem Investor noch vereinbart werden müssen. Der Beschluss mit der Empfehlung an die Gemeindevertretung über diesen Tagesordnungspunkt erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass der städtebauliche Vertrag mit dem dazugehörenden Gestaltungsplan vor dem Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung abgeschlossen sein muss.

 

Bürgermeister Zurstraßen erklärt, dass der Bauausschuss den Beschluss über diesen Tagesordnungspunkt durchaus als Empfehlung an die Gemeindevertretung  weitergeben kann. In der morgigen Sitzung der Gemeindevertretung wird dieser Tagesordnungspunkt ebenso wie der Tagesordnungspunkt über den städtebaulichen Vertrag von der Tagesordnung abgesetzt. Mit einer Beschlussempfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses kann die Gemeindevertretung dann aber in der nächsten Sitzung den Beschluss fassen, ohne das der Bau- und Verkehrsausschuss das Thema noch einmal beraten muss. Dadurch treten dann auch keine Zeitverluste auf.

 

Herr Kühle erläutert sodann die Abwägung der im Rahmen der Offenlegung vorgetragenen Anregungen. Inhaltlich schließt sich die Abwägung an die Abwägung über die Änderung des Flächennutzungsplanes an, es wurden keine Ergänzungen im Bebauungsplanverfahren vorgetragen. Die Abwägungsvorschläge wurden den Ausschussmitgliedern rechtzeitig vorgelegt. Fragen zur Abwägung ergeben sich nicht. Anschließend erläutert Herr Kühle den Gestaltungsplan, der Anlage zum städtebaulichen Vertrag werden soll, ausführlich. Was noch fehlt, sind insbesondere Aussagen zur Beleuchtung. Es sollten möglichst die Leuchten des Marktplatzes übernommen werden, was aber laut Aussage der Coop zu Problemen führt. Hier muss noch eine Lösung gefunden werden. Ebenfalls gilt dies für die farbliche Ausgestaltung der Fahrbahn, denn die Coop möchte hier einen grauen Belag für die Fahrbahn und einen roten Belag für die Stellplätze während der Ausschuss dies bisher in gesamt roter Pflasterung vorgesehen hat. Die Parkplatz und Wegeführung soll dann mit grauen Einlegern in der Pflasterung gekennzeichnet werden. Die weiteren Gestaltungsmerkmale, wie diese in den Protokollen der gesamten Beratung festgeschrieben wurden, sollen in den Vertrag übernommen werden. Insbesondere gelten hier auch die Pflanzvorgaben.

 

Ausschussvorsitzender Stoltenberg erklärt sodann, dass die Inhalte des städtebaulichen Vertrages in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 16.08. noch einmal beraten werden sollen. Dies wäre auch noch rechtzeitig vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung. Herr Cordts schließt sich dieser Auffassung an.

 

Nach weiterer Beratung wird folgender Beschluss gefasst:


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0