Beschluss:

 

Die Gemeinde Stoltenberg beteiligt sich pro Betreuungsstunde ab dem 01.10.2011 mit einem Betrag von 1,45 € an den Betreuungskosten für die Tagespflege. Diese Regelung gilt, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind.


Einleitend erläutert Herr Bgm. Knust, dass dieses Thema bereits seit 2008 gegenwärtig ist. Aufgrund des kürzlich ergangenen Beschlusses des Kreistages, wonach der Kreis seine bisherige Beteiligung von 2,60 €/Std. auf 1,00 €/Std. gekürzt hat, besteht akuter Beratungsbedarf in den Gemeinden. Er übergibt das Wort an GV Schlünsen, der die Beschlusslage des Kreises näher erläutert. Es handelt sich für den Kreis um eine freiwillige Leistung, die mittlerweile Ausgaben von rd. 900.000 €  gegenüber dem Planansatz von 300.000 € verursachen. Aufgrund der defizitären Haushaltslage des Kreises war dieses so nicht weiter leistbar.

 

Herr Schlünsen verteilt eine Tischvorlage. Aus dieser Vorlage geht hervor, dass für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ab 01.01.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht. Dieser Kippenplatz kann alternativ auch mit Tagesmüttern/-vätern abgedeckt werden. Die vergleichbaren Kosten eines Krippenplatzes belaufen sich für die Gemeinde derzeit zwischen 250 € und 300 €, in anderen Kindergärten sogar bis 350 €. Unter dieser Prämisse wird vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde künftig mit 1,45 €/Std. an den Kosten für die Tagepflege beteiligt. Dieses bedeutet eine mtl. Belastung von ca. 203 € bei einer angenommenen Betreuung von 7 Std./Tag. Damit liegt man deutlich unter den Kosten eines vergleichbaren Krippenplatzes. Dies beinhaltet ferner den Vorteil, dass die Kinder wahrscheinlich später auch den gemeindlichen Kindergarten benutzen und nicht in fremde Kindertageseinrichtungen abwandern.

 

Es schließt sich eine weitere Aussprache an. Bgm. Knust plädiert unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für diese angemessne Beteiligung der Gemeinde.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0