Auf Anfrage erläutert Herr Griesbach das weitere Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1. So wird die öffentliche Auslegung der Planunterlage bereits in Kürze erfolgen. Weiter erklärt er auf Anfrage, dass die Kosten der Planung vom Nutznießer übernommen werden. Dies ist heutzutage auch gängige Praxis.