Mögliche Übertragung der Abwasserentsorgung an den Zweckverband Ostholstein:

Der ursprüngliche TOP 3 wird auf TOP 1 gelegt.

Herr Borchers vom Zweckverband Ostholstein teilt mit, dass seitens des ZVO geprüft wurde, ob die Gemeinde Bendfeld die Abwasserentsorgung auf den ZVO übertragen kann. Das Ergebnis ist, dass dieses aus satzungsrechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist. Die Einrichtung einer eigenständigen Gebühr für die Gemeinde Bendfeld ist im ZVO nicht mehrheitsfähig.

 

Der ZVO bietet aber an, als Dienstleister für die Gemeinde tätig zu werden. D.h. er würde das operative Geschäft für die Gemeinde übernehmen, die Gebührenberechnung, den Gebühreneinzug, die Wartung der Anlage, die Schlammspiegelmessung, wenn die Gemeinde dies denn will. Voraussetzung dafür wäre der Abschluss eines Betriebsführungsvertrages mit dem ZVO. Dabei können auch einzelne Module, z.B. nur die Wartung des Klärwerks oder die jährliche Schlammspiegelmessung vertraglich geregelt werden.

Frau Puck-Nebendahl bedankt sich bei Herrn Borchers für das Angebot. Dieses wird im Ausschuss beraten werden. Herr Borchers wird von der Gemeinde Nachricht darüber erhalten, ob eine Angebotsabgabe seitens des ZVO erbeten wird.

 

In der anschließenden Diskussion werden folgende Aspekte besprochen:

-       Kann der ZVO die og. Dienstleistungen kostengünstiger für die Gemeinde durchführen, als jetzt das Amt Probstei und die Fa. Unger?

-       Mit der Leistung der Fa. Unger ist die Gemeinde bisher sehr zufrieden, sie hat stets zuverlässig gearbeitet und kennt sich mit der Anlage bestens aus;

-       Ziel muss es sein, die Abwassergebühren möglichst auf dem jetzigen Niveau stabil zu halten oder am besten zu senken;

-       Es ist aufgrund der Kritik durch einige Bürger zu überlegen, die Schlammspiegelmessung an eine Firma zu vergeben.