Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet der Grundstücke im Bereich der Berliner Straße im Ortsteil Schönberger Strand.

 

Es sind folgende Planungsinhalte vorgesehen: Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, es wird ein „SO-GTW“-Gebiet ausgewiesen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Art und Maß der baulichen Entwicklung durch entsprechende Festsetzungen geregelt werden.

 

Das Plangebiet ist aus der Anlage ersichtlich.

 

 


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0